Was Sie benötigen
- Fahrzeug
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Versicherungs-Doppelkarte
So beantragen Sie eine Kurzzulassung
Eine Kurzzulassung ist ein Kurzzulassungs-Kennzeichen, das heißt, Sie bekommen eine "gelbe Nummer". Dies dient dazu, um ein Vorführ-, Überführungs-, Probeauto oder ein Fahrzeug kurzfristig anzumelden. Früher war dies ein rotes Kennzeichen, dies hat sich ab dem 1.05.1998 geändert. Sie können seit diesem Termin ein gelbes Kennzeichen beantragen und Ihr Kfz oder Motorrad ist für fünf Tage zugelassen.
- Bevor Sie nun eine Kurzzulassung beantragen, sollten Sie wissen, dass dies Ihr Fahrzeug immer nur für fünf Tage zulässt. Wollen Sie Ihr Fahrzeug stattdessen für längere Zeit fahren, sollten Sie keine Kurzzulassung beantragen.
- Sie müssen die Nummernschilder nun nicht mehr nach Ablauf der fünf Tage bei der Zulassungsstelle abgeben. Dies war früher bei den roten Kennzeichen der Fall. Heute genügt es, die gelben Kennzeichen im Wertmüll zu entsorgen.
- Sie können auf dem Nummernschild sehen, dass der Termin, an dem Ihr Kennzeichen abläuft, durch die letzten drei untereinander geschriebenen Zahlen angegeben ist.
- Stellen Sie bei der Zulassungsstelle einen Antrag auf das gelbe Kurzzulassungszeichen. Sie können vorab im Internet nachschauen, wann die zuständige Zulassungsstelle in Ihrer Ortschaft geöffnet hat, so ersparen Sie sich, zur falschen Zeit vor Ort zu sein. Halten Sie notfalls kurz telefonisch Rücksprache, wenn Sie nur wenig Zeit haben.
- Sie benötigen hierzu den Fahrzeugschein, die Versicherungs-Doppelkarte und Ihren Ausweis, es genügt ein Personalausweis oder ein Reisepass. Nehmen Sie die Dokumente im Original mit zu der Zulassungsstelle und beantragen Sie das gelbe Kurzulassungskennzeichen. Nehmen Sie etwas Geld mit.
Viel Spaß mit Ihrer Kurzzulassung!
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