Was Sie benötigen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Beachtenswertes über Krankheit während der Kurzarbeit
- Wer Kurzarbeit leistet, arbeitet weniger, als er arbeitsvertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbart hat.
- Haben Sie, während Sie Kurzarbeit leisten, eine Krankheit und sind arbeitsunfähig, fragen Sie sich sicherlich, welche Auswirkungen das verminderte Arbeitsentgelt auf die Lohnfortzahlung während der Krankheit hat. Ausschlaggebend ist, wann Ihre Krankheit begonnen hat.
- Haben Sie die Krankheit bereits vor dem Beginn der Kurzarbeit bekommen, so werden Sie so gestellt, als wären Sie nicht arbeitsunfähig geworden. Sie erhalten dann während der Zeit der Entgeltfortzahlung, das heißt in den ersten sechs Wochen Ihrer Krankheit, den Kurzlohn und zusätzlich Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Ihr Arbeitgeber rechnet dieses Krankengeld gratis an und zahlt es Ihnen aus. Für Sie bedeutet das, dass Sie insgesamt in den ersten sechs Wochen so viel Geld erhalten wie Ihr Entgelt vor der Kurzarbeit betragen hat.
- Ist Ihre Krankheit erst nach Beginn der Kurzarbeit ausgebrochen, so sollten Sie bedenken, dass Sie in den ersten sechs Wochen den Kurzlohn bekommen und das normale Kurzarbeitergeld. Beachten Sie, dass die Regelung auch eintritt, wenn Sie während der Kurzarbeit Urlaub haben und im Urlaub erkranken.
Was Sie über Kurzarbeit wissen sollten
- Sie sollten bedenken, dass im Falle einer Krankheit während der Kurzarbeit der Arbeitgeber nach § 3 I EFZG 6 Wochen lang Lohnfortzahlung bezahlt. Es können arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich abweichende Regelungen, die über sechs Wochen hinaus gehen vereinbart worden sein.
- Sie sollten unbedingt über Kurzarbeit und Krankheit wissen, dass Sie im Falle einer Krankheit nur dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn Sie länger als vier Wochen in dem Betrieb tätig waren.
- Sie erhalten im Falle einer Krankheit nach sechs Wochen Krankengeld, gleichgültig, ob Sie Kurzarbeit leisten oder in Vollzeit tätig sind.
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