Was Sie benötigen
- Kurantrag
- Ärztliches Attest
DAK - Leistungen für Kompaktkuren
- Viele Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens eine Kur. Unabhängig davon, ob sie bei der DAK oder einer anderen Krankenversicherung sind, benötigen die Versicherten zuerst einen Kurantrag.
- Die DAK bietet als Leistung ihren Versicherten umfangreiche Kompaktkuren an. Die Kuren, die mindestens 14 Tage, aber höchstens drei Wochen dauern, sollen den Versicherten im Umgang mit ihrer Krankheit helfen.
- Kurse zur Entspannung, Ernährung, Bewegung und zum Umgang mit der Krankheit sowie ein regelmäßiger Arztkontakt helfen den Kranken auf ihrem Weg zur Genesung.
- Die DAK übernimmt dann die Kurbehandlung und die Kosten für die Heilmittel in Höhe der existierenden Vertragssätze.
Kurantrag - Voraussetzungen und Ablauf
- Ihren Kurantrag bekommen Sie bei der DAK nur genehmigt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- So müssen alle medizinischen Behandlungsmöglichkeiten vor Ort völlig ausgeschöpft sein. Dazu gehören die fachärztliche Behandlung, Heilmittel wie Krankengymnastik und Gesundheitsförderungen. Erst, wenn all diese Maßnahmen keinen Erfolg brachten, haben Sie Anspruch auf eine Kur.
- Dazu müssen Sie bei DAK die Antragsunterlagen entweder persönlich oder telefonisch anfordern und ausfüllen. Zusätzlich dazu benötigen Sie eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit Ihrer Kur.
- Dieser Antrag muss vor der Kur bei der DAK vorliegen.
- Nach Eingang der Unterlagen prüft die Krankenkasse, ob Sie die Kur genehmigt bekommen oder nicht.
- Im Falle einer Genehmigung suchen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt einen Kurort aus, der auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist.
- Die Verpflegung vor Ort, die An- und Abreise und die Unterkunft müssen Sie in manchen Fällen selbst organisieren.
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