Bevor Sie einen Kurantrag stellen
- Bevor Sie einen Kurantrag bei der LVA oder BfA stellen, müssen Sie zuerst bei Ihrer Krankenkasse oder bei Landesversicherungsanstalt die erforderlichen Unterlagen für eine Kur holen.
- Mit diesen Unterlagen gehen Sie zu einem Arzt - am besten zu Ihrem behandelnden Arzt.
- Dieser behandelnde Arzt muss den Bogen ausfüllen, aus dem hervorgeht, dass Sie wirklich diese Kur benötigen, damit Sie wieder voll einsatzfähig sind. Dieses Gutachten muss einem unabhängigen dritten Gutachter standhalten. Das kann der Amtsarzt oder der Medizinische Dienst sein, die sich Ihre Krankenakte noch einmal ansehen.
- Außerdem müssen Sie bereits vor dem Antrag in der Lage sein, einen geeigneten Kurort vorzuschlagen.
Die LVA oder die BfA entscheiden
- Sobald Sie das Gutachten vom Arzt haben, müssen Sie diesen Bogen zusammen mit dem Selbstauskunftsbogen, der Ihre persönlichen Daten und den Namen Ihrer Wunschklinik enthält, bei der Landesversicherungsanstalt einreichen.
- Mit diesen Unterlagen müssen zusätzlich Kopien Ihrer Befunde, Kopien früherer Operationen, Befunde der Pathologie und eine Begründung für den Kurantrag einreichen.
- Nach einigen Wochen erhalten Sie die Bestätigung für Ihren Kurantrag von der LVA oder der Krankenkasse - je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben.
- Kurz darauf - die Zeitspanne hängt von der Schnelligkeit der Bearbeiter ab - erhalten Sie dann die Genehmigung oder die Ablehnung der Kur.
- Nach circa 14 Tagen erhalten Sie von der Kurklinik den Zeitpunkt Ihres Kurantritts, der meistens zwei bis drei Wochen nach der Bewilligung liegt. Diesen Termin können Sie nicht beeinflussen. Sie müssen ihn akzeptieren oder Ihre Kur verfällt.
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