Was Sie benötigen
- Nachweise über künstlerische Tätigkeit
Künstlername ist seit 2010 wieder erlaubt
- Laut deutschem Personalausweisgesetz ist es seit November 2010 wieder möglich, den Künstlernamen neben Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen im Personalausweis eintragen zu lassen – das wird aber nicht in jedem Fall gewährleistet.
- Hierzu müssen Sie als Antragsteller ein Gesuch bei der örtlichen Meldestelle einreichen. Sie müssen deutlich machen, dass Sie mit dem Künstlernamen auftreten und er eine ähnliche Funktion hat, wie Ihr bürgerlicher Name.
- Damit Sie das glaubhaft darstellen können, müssen Sie der Meldestelle Nachweise vorlegen. Es sollte ersichtlich sein, dass Sie seit längerer Zeit unter diesem Künstlernamen nicht nur tätig und bekannt sind, sondern dass Ihre Tätigkeit tatsächlich als Kunst eingestuft werden kann.
Geschützter Name rechtfertigt keinen Eintrag im Personalausweis
- Nachweise sind unter anderem die Mitgliedschaft in einer Künstlervereinigung und/oder der Künstler-Sozial-Klasse. Doch auch ein offizielles Schreiben einer Agentur, bei der Sie unter Vertrag stehen, können Sie als Nachweis einreichen.
- Weniger ist mehr? Das ist hier absolut fehl am Platz. Schnappen Sie sich alle möglichen Unterlagen, die Sie als Künstler identifizieren und legen Sie diese bei der zuständigen Meldestelle vor.
- Beachten Sie: Der Schutz Ihres Künstlernamens als Marke ist keine gültige Rechtfertigung für den Eintrag im Personalausweis.
- Ob Ihr Künstlername im Personalausweis eingetragen wird oder nicht, entscheiden schließlich die zuständige Behörde und der jeweilige Sachbearbeiter.
- Wurde Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie einen neuen, kostenpflichtigen Personalausweis.
- Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Ihr Künstlername trotz Eintrag im Personalausweis nicht dieselbe Wertigkeit hat wie Ihr bürgerlicher Name, da er rechtlich gesehen kein echter Name ist.
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