Die Rückseite des neuen Personalausweises enthält ein Feld, in dem ein Ordens- oder Künstlername eingetragen werden kann. Wenn Sie einen Künstlernamen besitzen, sollten Sie diesen direkt bei Beantragung eines neuen Personalausweises dort eintragen lassen - denn nachträglich kann das Feld nicht geändert werden.
Die Kosten einer Namensänderung beim Künstlernamen
- Wenn Sie Ihren Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen möchten, bedeutet dies im engeren Sinne keine Namensänderung - denn Ihren bürgerlichen Namen behalten Sie ja in jedem Fall. Sie lassen nur einen zusätzlichen Namen eintragen, unter dem Sie bei Ihrer künstlerischen Tätigkeit bekannt sind.
- Beim neuen Personalausweis kann zwar von der Behörde die Adresse geändert werden, ohne dass Sie einen neuen Ausweis beantragen müssen. Eine Änderung im Feld "Ordens- oder Künstlername" ist jedoch nicht möglich. Wollen Sie also nachträglich einen Künstlernamen eintragen lassen, müssen Sie dafür die Kosten für einen neuen Ausweis auf sich nehmen. Diese betragen für den Personalausweis 28,80 Euro, wenn Sie über 24 Jahre alt sind.
Eintragung des Pseudonyms im Melderegister
- Gem. § 2 Abs. 1 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) wird ein Ordens- oder Künstlername auch im Melderegister gespeichert - und zwar einschließlich der erforderlichen Nachweise seiner Richtigkeit.
- Sie können einen Künstlernamen also nicht aus einer bloßen Laune heraus im Melderegister bzw. auf dem Personalausweis eintragen lassen. Bei einer solchen "Namensänderung" müssen Sie vielmehr belegen können, dass Sie unter dem angegebenen Künstlernamen auch künstlerisch tätig sind.
- Da es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt, diese Tätigkeit unter dem gewählten Künstlernamen anzuerkennen, können die Nachweisforderungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Nachträglich den Ausweis ändern lassen
Wenn Sie einen Künstlernamen im Ausweis führen möchten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Sammeln Sie die Nachweise über Ihre künstlerische Tätigkeit unter dem gewählten Namen (beispielsweise Veranstaltungsankündigungen, Meldung eines Pseudonyms bei der VG Wort, Nachweise über Veröffentlichungen unter Pseudonym).
- Beantragen Sie bei der Passbehörde einen neuen Ausweis.
- Zahlen Sie die entsprechenden Gebühren.
Nicht jeder kann einen Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Muss der Ausweis dafür neu ausgestellt werden, müssen Sie auch die Kosten dafür tragen.
Weiterlesen:
- Künstlername im Personalausweis - so wird Ihnen die Eintragung gewährt
- "Was benötige ich für den neuen Personalausweis?" - nützliche Infos
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