Künstlername in den Personalausweis eintragen lassen
- Wer nun einen Künstlername beantragen bzw. eintragen lassen möchte, muss zuallererst ein Gesuch bei der zuständigen Meldestelle einreichen.
- Gewöhnlich müssen Sie dabei nachweisen, dass Sie schon länger mit diesen Künstlernamen arbeiten und mit diesem nicht nur in Ihrer Region bekannt sind.
- Noch günstiger ist es, wenn eine Künstleragentur schriftlich Ihren Künstlernamen bestätigt.
- Als Mitglied der Künstler-Sozial-Kassen erhöhen sich Ihre Chancen auf einen Eintrag noch einmal deutlich.
- Unter Umständen kann es passieren, dass der zuständige Sachbearbeiter eine Anfrage an die Kulturbehörde stellt, um zu prüfen, ob Sie wirklich als Künstler einzustufen sind. Ist dies der Fall, stehen die Chancen sehr gut, dass Ihr Künstlername in den Pass und den Personalausweis eingetragen wird.
- Genehmigt der Sachbearbeiter den Antrag erhalten Sie einen neuen Personalausweis. Sie müssen trotzdem Ihre Rechtsgeschäfte unter Ihrem bürgerlichen Namen abwickeln. Künstlernamen sind nach deutschem Recht keine rechtlichen Namen.
Eintragung beim Patentamt und beantragen des Namensvorrechts
- Möchten Sie ganz sicher gehen, dass niemand sonst Ihren Künstlernamen verwendet, können Sie diesen zusätzlich beim Patentamt schützen lassen. Das dauert gewöhnlich ein paar Monate und ist nicht gerade billig.
- Möchten Sie Ihren Künstlernamen nur in Deutschland schützen lassen, müssen Sie bis zu 500 € für den Patentschutz einplanen.
- Soll der Patentschutz in der gesamten Europäischen Union gelten, liegen die Kosten um ein Vielfaches höher. Deshalb sollte man sich vorher gut überlegen, ob das die Sache wirklich wert ist.
- Besitzen allerdings zwei Künstler denselben Namen, wird ein gerichtlicher Entscheid dazu führen, dem älteren Eintrag das Recht zum Führen des Namens zuzusprechen.
- Diese Hinweise sollten Ihnen beim Beantragen helfen, um Erfolg mit Ihrem Antrag zu haben.
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