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Kündigungsschreiben für die Schule - als Lehrer kündigen Sie so

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Beachten Sie Ihre Vertragsbedingungen.
Beachten Sie Ihre Vertragsbedingungen. © pauline / Pixelio
Egal ob Sie sich beruflich umorientieren wollen, oder einfach genug von Ihrem Job in der Schule haben, beim Kündigungsschreiben sollten Sie einiges beachten.

Was Sie benötigen

  • Zeit und Geduld, um Vor- und Nachteile abzuwägen

Kündigungsschreiben als Beamter - das sollten Sie beachten

  • Eine Kündigung, wie Sie normale Angestellte vornehmen können, ist für Beamte eigentlich nicht möglich.
  • Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von Ihrem Dienstherrn, im Allgemeinen das Kultusministerium Ihres Bundeslandes, aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen.
  • Diesen Vorgang müssen Sie auf dem Dienstweg, also Schulleitung, Schulamt, Kultusministerium, vornehmen. 
  • Allerdings sollten Sie sich diesen Schritt genau überlegen und nicht aus einer Schulverdrossenheit oder Laune heraus handeln.
  • Lassen Sie sich deshalb unbedingt vom Personalrat Ihrer Schule und/oder Ihrem Schuldirektor beraten. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, das Beamtenverhältnis einige Zeit ruhen zu lassen bzw. eine Freistellung zu erwirken. Dies hängt natürlich davon ab, was Sie anschließend tun möchten.
  • Durch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlieren Sie nämlich einige Vorteile. Sie erhalten beispielsweise kein Arbeitslosengeld, es sei denn, Sie haben vor der Beamtentätigkeit eine Anwartschaft erworben.
  • Sie müssen Ihre Krankenversicherung überprüfen, da Sie ja kein Anspruch auf Beihilfe mehr haben.
  • Sie sollten auf jeden Fall beantragen, dass Ihnen die Jahre, die Sie Beamter waren, in der Rentenversicherung nachversichert werden. Dies ist immer dann möglich (und der Dienstherr ist sogar verpflichtet), wenn Sie keinen Pensionsanspruch als Beamter erworben haben.

Lehrer im Angestelltenverhältnis - den Arbeitsvertrag beachten

  • Als Lehrer im Angestelltenverhältnis, egal ob es sich um eine staatliche oder private Schule oder gar Volkshochschule handelt, haben Sie im Normalfall einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
  • Dieser Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
  • So muss dieser Arbeitsvertrag auch die Kündigungsfristen und -möglichkeiten sowie die Form der Kündigung enthalten.
  • Machen Sie sich also kundig, zu welchem Datum Sie überhaupt kündigen können.
  • Verfassen Sie das Kündigungsschreiben an Ihren Arbeitgeber, der ja im Arbeitsvertrag genannt ist.
  • Schicken Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben, wenn Sie es nicht persönlich abgeben können, rechtzeitig an den Arbeitgeber.
  • Im Allgemeinen müssen Sie keine Begründung für Ihre Kündigung geben. Es genügt somit die Formulierung: "Kündige ich gemäß Kündigungsfristen aus meinem Arbeitsvertrag zum.... das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis."
helpster.de Autor:in
Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Dr. Hannelore Dittmar-IlgenHannelore hat Mathematik, Physik sowie Chemie und Pädagogik studiert und erklärt diese schwierigen Themenfelder schon immer gerne ihren Mitmenschen. Auch über ihre Hobbys schreibt sie leidenschaftlich gerne, das können unsere Leser in den Kategorien Essen & Trinken sowie Handarbeit entdecken. Sie ist eine unserer fleißigsten Autorinnen der ersten Stunde von HELPSTER.
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