Was Sie benötigen
- Arbeitsvertrag
Um den perfekten Zeitpunkt für die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages zu finden, sollten Sie die nachstehenden Fakten einbeziehen:
Die Urlaubsansprüche beachten
Bedenken Sie immer, dass sich kaum ein Arbeitgeber freuen wird, wenn Sie kündigen. Daher sollten Sie immer daran denken, dass der Chef Ihre Arbeitsleistung nach Möglichkeit bis zum letzten Tag genießen möchte und Urlaubswünsche kaum hören will. Daher sollten Sie am besten wie folgt vorgehen:
- Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was mit dem noch nicht genommenen Urlaub bzw. mit bereits erhaltenen Urlaub geschieht, wenn Sie kündigen.
- Rechnen Sie den kompletten Jahresurlaub auf den Monat herunter und rechnen Sie dann aus, wie viel Urlaub Ihnen bei einer Kündigung zustehen würde und wie viel Urlaub Sie bereits genommen haben.
- Sollten Sie noch Resturlaub besitzen, dann wäre es eventuell günstiger, wenn Sie zuerst in Urlaub gehen und danach das Kündigungsschreiben verfassen.
- Haben Sie zu viel Urlaub genommen, dann könnten Sie Ihren Kündigungstermin ebenfalls nach hinten verlegen, sodass Sie den Urlaub nicht zurückzahlen müssen.
- Beispiel: Ihnen stehen laut Arbeitsvertrag 26 Urlaubstage pro Jahr zu, das wären 2,33 Urlaubstage pro Monat. Sie möchten zum 31.5 kündigen, dann hätten Sie Urlaubsansprüche von 11,66 Tagen. Diesen Anspruch vergleichen Sie mit dem bisher genommenen Urlaub.
Weitere Regelungen im Arbeitsvertrag
Bei der Wahl des Kündigungstermins ist aber nicht nur der Urlaub wichtig, sondern weitere Regelungen, die eventuell im Arbeitsvertrag stehen könnten:
- Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber aus eine Fort- oder Ausbildung bezahlt bekommen? Dann könnte es sein, dass Sie - zumindest anteilig - diese Kosten zurückzahlen müssen.
- Gleiches gilt für Gratifikationen. Auch diese sind meist an eine Kündigungsfrist gebunden. Sollten Sie innerhalb dieser Frist kündigen, dann müssen Sie die erhaltene Gratifikation ebenfalls zurückzahlen.
Das Kündigungsschreiben rechtssicher verfassen
Selbstverständlich müssen Sie beim Erstellen vom Kündigungsschreiben auch die Kündigungsfrist beachten:
- Sehen Sie nochmals im Arbeitsvertrag nach, welche Kündigungsfrist auf Sie zutrifft.
- Sollte dort keine Regelung vorhanden sein, dann gilt die im Moment gültige gesetzliche Kündigungsfrist.
- Erwähnen Sie in der Kündigung den Kündigungstermin und weisen Sie darauf hin, dass Sie fristgerecht kündigen.
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