Das Kündigungsschreiben formulieren
- Ein Kündigungsschreiben kann relativ formlos formuliert werden. Als Adressat und Ansprechpartner dient Ihnen dabei der Direktor oder die Direktorin der Schule.
- Geben Sie danach an, wie das Kind heißt, welches abgemeldet werden soll, und zu welchem Zeitpunkt es die Einrichtung verlassen wird.
- Einen Grund müssen Sie hierfür ebenso wenig aufführen, wie den Namen der Schule, welche das Kind in der Folgezeit besuchen wird. Natürlich dürfen Sie diese Angaben aber machen, wenn Sie dies möchten.
- Wichtig ist Ihre persönliche Unterschrift am Ende des Kündigungsschreibens.
- Um der Schulleitung die Möglichkeit auf eine Rückmeldung zu geben, ist es sinnvoll, zudem Ihre Kontaktdaten anzugeben.
Generelles zum Wechsel der Schule
- Bei einem Wohnortwechsel oder Schwierigkeiten in einer staatlichen Schule kann diese auch während des laufenden Schuljahrs verlassen werden. In privaten Schuleinrichtungen hingegen müssen Sie sich an die vertraglich festgeschriebenen Kündigungsfristen und -bedingungen halten.
- Für Ihr Kind gestaltet sich ein Wechsel in eine neue Schule aber immer einfacher und schöner, wenn dieser zu einem neuen Schuljahr oder zumindest zum Schulhalbjahr geschieht.
- Wer keine vertraglichen Bindungen an eine Schuleinrichtung hat, kann im Übrigen auch ganz auf ein Kündigungsschreiben verzichten. Es ist in vielen Fällen ebenfalls möglich, dass Sie einfach persönlich im Sekretariat der Schule Bescheid geben, ab wann Ihr Kind die Einrichtung verlassen wird.
- Aus Fairness sollte eine solche Ankündigung - egal ob schriftlich oder persönlich - auch bei einer öffentlichen Schule ohne Vertragsbindung so früh wie möglich erfolgen.
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