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Kündigungsdatum beim Arbeitsvertrag - so macht man es richtig

Bestimmen Sie das Kündigungsdatum bevor Sie die Kündigung schreiben.
Bestimmen Sie das Kündigungsdatum bevor Sie die Kündigung schreiben.
Viele Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin anhand des Arbeitsvertrages zu bestimmen. Sie sollten hier Einiges berücksichtigen und das Kündigungsdatum genau bestimmen, bevor Sie kündigen.

Wer seinen Arbeitsvertrag kündigen will, ist oftmals unsicher, da er Schwierigkeiten hat, das genaue, nächstmögliche Kündigungsdatum zu bestimmen. Wie Sie das tun können und sicher sein können, dass das Datum richtig bestimmt ist, erfahren Sie hier.

Das Kündigungsdatum beim Arbeitsvertrag prüfen

  • Sie sollten, bevor Sie eine Kündigung schreiben, immer zuerst das nächstmögliche Kündigungsdatum bestimmen und sich eine andere Arbeitsstelle suchen.
  • Hierzu werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Unter dem Regelungspunkt „Kündigungsfristen“ können Sie nachlesen, mit welcher Frist Sie, zu welchem Termin kündigen können.
  • Schweigt Ihr Arbeitsvertrag über die Kündigungsfristen, schauen Sie nach, ab welchem Datum Sie in dem Betrieb tätig sind. Nun werfen Sie einen Blick in das Gesetz. Fehlt eine Fristenvereinbarung im Arbeitsvertrag, ist für Sie § 622 BGB ausschlaggebend. Hiernach hängt Ihre Kündigungsfrist von der Länge Ihrer Betriebszugehörigkeit ab.
  • Haben Sie beispielsweise keine Probezeit vereinbart, so beträgt Ihre Kündigungsfrist vier Wochen. Dann ist für Sie das ausschlaggebende Kündigungsdatum der 15. des Monats oder das Monatsende. Ob Sie nun als nächstes Kündigungsdatum den 15. oder das Monatsende auswählen, ist Ihnen überlassen, solange Sie nur die vier Wochen berücksichtigen. Beschließen Sie so am 10. des Monats zu kündigen, können Sie dies zum 15. des Folgemonats tun.
  • Haben Sie eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Sie können dann ebenfalls zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

Kündigungsschreiben für den Arbeitsvertrag anfertigen

  • Nachdem Ihnen nun das Kündigungsdatum für Ihren Arbeitsvertrag bekannt ist, schreiben Sie Ihr Kündigungsschreiben.
  • Sie schreiben dort hinein, dass Sie zu dem von Ihnen bestimmten Kündigungsdatum den Arbeitsvertrag kündigen. Sie müssen Ihre Kündigung nicht weiter begründen.
  • Fügen Sie dann einen weiteren Satz ein, indem Sie anderenfalls zum nächstmöglichen Kündigungsdatum kündigen. Dies führt dazu, dass, wenn Sie das Kündigungsdatum fehlerhaft bestimmt haben, Ihre Kündigung zu dem nächstmöglichen Termin wirkt. Sie müssen dann keine weitere Kündigung schreiben.
  • Schicken Sie Ihre Kündigung entweder per Einschreiben Rückschein an Ihren Arbeitgeber oder überreichen Sie sie ihm persönlich. Ihre Kündigung wird mit Zugang und Möglichkeit zur Kenntnisnahme wirksam.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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