Soll ein Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden, gelten dafür bestimmte Fristen. Nur wenn es für eine der Vertragsparteien unzumutbar ist, die Frist abzuwarten, kann sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen. Kündigungsfristen sind nicht nur per Gesetz geregelt, sondern können sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben.
Die Kündigungsfrist im Wachgewerbe beachten
- Für das Wachgewerbe gilt ein Manteltarifvertrag, der zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgeschlossen wurde. Der Tarifvertrag gilt fachlich für Sicherheitsleistungen, ausgenommen davon sind jedoch entsprechende Maßnahmen an Verkehrsflughäfen.
- Die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen regelt § 622 BGB. Gem. § 622 Abs. 4 BGB kann von diesen Regelungen jedoch in einem Tarifvertrag abgewichen werden. Daher können beispielsweise auch kürzere Fristen vereinbart werden.
- Solche kurzen Fristen für die Kündigung des Arbeitsvertrages gelten auch im Wachgewerbe bzw. für Sicherheitsdienstleistungen gemäß dem entsprechenden Tarifvertrag. Gemäß Punkt 3.1 des Tarifvertrages kann das Arbeitsverhältnis innerhalb einer Probezeit von bis zu sechs Monaten mit einer Frist von nur vier Tagen gekündigt werden.
- Auch in den ersten zwei Jahren eines Beschäftigungsverhältnisses sind die Fristen zur Kündigung gemäß Tarifvertrag kürzer als die im Gesetz vorgesehen. Die Frist beträgt lediglich 21 Kalendertage zum Schichtende.
Den Arbeitsvertrag nach längerer Beschäftigungszeit kündigen
- Eine einmonatige Kündigungsfrist gibt es erst im dritten bis fünften Jahr der Beschäftigung. Diese Frist entspricht der einmonatigen Frist, die § 622 Abs. 2 BGB für ein zweijähriges Arbeitsverhältnis vorsieht.
- Welche Fristen im Einzelfall für das Arbeitsverhältnis gelten, kann auch von den zusätzlichen länderspezifischen Tarifregelungen abhängen. Hat das Beschäftigungsverhältnis eine Dauer von sechs oder mehr Jahren, sind diese einschlägig.
Bei einer Kündigung sind im Wachgewerbe bestimmte Fristen zu beachten. Diese fallen unter Umständen weit kürzer aus als die gesetzlichen Fristen nach dem BGB.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?