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Kündigung der Kirchensteuer - so treten Sie aus Ihrer Kirche aus

Sie möchten austreten? So organisieren Sie die Kündigung der Kirchensteuer.
Sie möchten austreten? So organisieren Sie die Kündigung der Kirchensteuer.
Für die einen ist es eine Gewissensfrage, für die anderen geht es vor allem um die Kündigung der Kirchensteuer - so organisieren Sie Ihren Austritt aus der Kirche.

Für eine Kündigung der Kirchensteuer sind in Deutschland nicht die Kirchen, sondern die Behörden verantwortlich. Wie genau das Prozedere aussieht, hängt vom jeweiligen Bundesland ab (alle Angaben entsprechen dem Stand von Januar 2011).

So reichen Sie die Kündigung Ihrer Kirchensteuer ein

  • In Baden-Württemberg müssen Sie für die Kündigung der Kirchensteuer eine persönliche Erklärung beim Standesamt oder bei einem Notar abgeben. Neben verschiedenen Dokumenten müssen, je nach Gemeinde, verschieden hohe Gebühren für den Kirchenaustritt bezahlt werden.
  • In Bayern können Sie die Kirchensteuer nur beim Standesamt kündigen, Sie benötigen dazu Ihren Ausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Ihr Familienbuch und 31€ Gebühr. Wenn Sie als Ehepaar zusammen austreten, zahlen Sie zusammen 41€.
  • In Berlin gehen Sie zum Amtsgericht und müssen keine Gebühr bezahlen.
  • In Brandenburg verhält es sich ebenso, Sie müssen aber verschiedene Dokumente mitbringen.
  • In Bremen können Sie entweder kostenlos direkt bei der jeweiligen Kirche die Kündigung der Kirchensteuer vornehmen, oder Sie zahlen beim Standesamt 5€.
  • In Hamburg wiederum ist allein das Standesamt zuständig. Sie zahlen 31€ für die Kündigung der Kirchensteuer und müssen verschiedene Dokumente mitbringen.
  • In Hessen müssen Sie zum Amtsgericht gehen, 25€ und verschiedene Dokumente mitbringen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern erklären Sie Ihren Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt oder Notar, müssen 10€ zahlen und verschiedene Dokumente vorzeigen.
  • Selbiges gilt für Niedersachsen, allerdings mit einer Gebühr von 24€.
  • In Nordrhein-Westfalen ist das Amtsgericht für die Kündigung der Kirchensteuer zuständig. Sie müssen persönlich erscheinen, 30€ und Dokumente mitbringen.
  • In Rheinland-Pfalz zahlen Sie für die Befreiung von der Kirchensteuer 20,45€ beim Standesamt oder Notar und brauchen Ihre Dokumente.
  • Im Saarland zahlen Sie 30,70€, in Sachsen 20€, in Sachsen-Anhalt 25€, in Schleswig-Holstein 10€, in all diesen Ländern ebenfalls beim Standesamt oder Notar mit gültigen Unterlagen.
  • In Thüringen dagegen ist der Notar keine Option, hier müssen Sie Ihre Kündigung der Kirchensteuer persönlich beim Standesamt erklären. Dazu brauchen Sie Ihre Unterlagen und 30€.
  • Zu den benötigten Dokumenten gehören normalerweise der Ausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung und das Familienbuch bei Verheirateten und Geschiedenen. Rufen Sie aber lieber vorher einmal bei der zuständigen Stelle an und erkundigen Sie sich.
  • Wenn Sie die Kündigung vornehmen, erkundigen Sie sich außerdem, ob Sie selbst noch einmal dem Finanzamt den Abmeldebescheid vorlegen müssen, oder ob die Änderung gleich weitergeleitet wird. Für die Streichung der Kirchensteuer aus der Lohnsteuerkarte ist nämlich das Finanzamt zuständig.
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