Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in Verlängerung gehen
Arbeitnehmer stellen gerne Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen ein. So sind die Personalplaner flexibel und können auf unternehmerische Entscheidungen reagieren, indem Sie befristete Verträge nach kurzer Zeit auslaufen lassen oder Sie gegebenenfalls verlängern. Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, sollten Sie jedoch die Chance nicht aus den Augen verlieren, anschließend vielleicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erlangen.
- Ein befristeter Arbeitsvertrag kann mit sachlichem Grund und er kann ohne sachlichen Grund ausgestaltet sein. Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz normiert. Sie ist bis zu zwei Jahren zulässig. In dieser Zeit ist eine dreimalige Verlängerung möglich. Selbst wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag nur auf wenige Monate angelegt ist, heißt dies nicht, dass Ihr Arbeitgeber danach keine Verwendung mehr für Sie hat.
- Halten Sie ca. ein bis zwei Monate vor der Beendigung Ihres befristeten Arbeitsvertrages eine Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten. Erklären Sie in diesem Termin, dass Sie in der bisherigen Zeit im Unternehmen viel gelernt haben und dass Sie gerne über die Befristung hinaus für das Unternehmen tätig sein möchten. Fragen Sie nach, ob es nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrages noch die Möglichkeit einer Beschäftigung, vielleicht sogar in einem festen Arbeitsvertrag gäbe. Sicherlich wird man Ihnen gerne Auskunft geben, gerade um Ihnen vorzeitig zu ermöglichen, nach einem anderen Job zu suchen, falls man Sie nicht weiterhin beschäftigen kann.
- Klären Sie dieses wichtige Thema keinesfalls zwischen Tür und Angel. Sie sollten hierzu unbedingt einen Termin mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Personalplaner vereinbaren. Kündigen Sie bei der Frage nach dem Termin an, dass Sie über die Verlängerung Ihres befristeten Arbeitsvertrages reden möchten. So kann sich Ihr Vorgesetzter bereits auf den Termin vorbereiten und dies mit dem Personalplaner oder der Geschäftsführung abklären.
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