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Krankenversicherung bei Kündigung durch Arbeitgeber - so funktioniert die Beitragszahlung

Schreibt Arbeitgeber Kündigung, erhalten Pflichtversicherte noch vier Wochen Leistungen von der GKV.
Schreibt Arbeitgeber Kündigung, erhalten Pflichtversicherte noch vier Wochen Leistungen von der GKV.
Bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es für Beteiligte immer einige sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen beispielsweise hinsichtlich der Krankenversicherung. Abhängig sind diese unter anderem davon, ob durch den Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer selbst gekündigt wird. Wie sollten Sie typischen Probleme begegnen?

Hinsichtlich der Krankenversicherung müssen Sie unterscheiden zwischen Pflichtversicherten sowie freiwillig in der GKV-Versicherten und privat Krankenversicherten. 

Folgen einer Kündigung durch Arbeitgeber

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zahlt unter Umständen das Arbeitsamt Ihre Sozialversicherungsbeiträge.

  • Sie müssen sich arbeitssuchend melden und dürfen nicht eventuellen Sperr- oder Ruhenszeiten unterliegen. Damit endet die Krankenversicherung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber und beginnt neu umgehend beim Arbeitsamt neu.
  • Wollen Sie sich vor der Arbeitslosmeldung noch einige Zeit freinehmen, müssen Sie gegebenenfalls um Ihre Krankenversicherung kümmern. Lediglich als Pflichtversicherte haben Sie einen Anspruch auf einen weitergehenden Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse.
  • Der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch verlangt keine Beitragszahlung. Dieser endet nach Ablauf der vierten Woche. Freiwillig und privat Versicherte müssen sich selbst um die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes kümmern, was in jedem Fall eine Beitragszahlung erfordert.

Krankenversicherung - privat krankenversichern oder Familienversicherung 

  • Alternativ können Sie sich bis zu einem bestimmten Alter der Familienversicherung Ihrer Eltern anschließen. Dazu stellt der Hauptversicherer einen Antrag bei der Krankenkasse.
  • Als Verheiratete (Ehepartner ist selbst krankenversichert) besteht gleichfalls die Möglichkeit der Mitversicherung über die Familienversicherung. Dann muss Ihr Ehepartner den Antrag stellen.  

Sollten Sie die Kündigung ausgesprochen haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie ohne Krankenversicherung dastehen. Denn während der folgenden Sperrzeit von zwölf Wochen sind Sie beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende versichert. Melden Sie sich, sobald eine Kündigung ausgesprochen wird.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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