Sind Sie mit Ihrem Job unzufrieden und spielen Sie mit dem Gedanken zu kündigen, sollten Sie sich auch Gedanken über Ihre Krankenversicherung machen, diese läuft nämlich nach der Kündigung nicht einfach so weiter.
Krankenversicherung - so bleiben Sie versichert
- Sind Sie noch unverheiratet und unter 23, haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Eltern wieder auf die Familienversicherung melden zu lassen. Dafür muss der Hauptversicherer einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.
- Sind Sie verheiratet und ist Ihr Ehepartner selber versichert, können Sie sich bei ihm über die Familienversicherung versichern lassen. In diesem Fall muss der Ehepartner den Antrag stellen.
- Sobald Sie wieder eigene Einkünfte erzielen und eine Beschäftigung haben, die sozialversicherungspflichtig ist oder eine Hilfe vom Arbeitsamt beziehen, müssen Sie sich wieder selber versichern.
- Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Das ist allerdings mit höheren Kosten verbunden.
Nach der Kündigung zum Arbeitsamt gehen
- Auch wenn Sie selbst gekündigt haben und somit beim Arbeitsamt für 12 Wochen gesperrt sind, melden Sie sich dort sofort nach der Kündigung. In diesem Fall läuft die Krankenversicherung weiter und Sie sind als arbeitssuchend gemeldet.
- Sie bleiben so lange versichert, solange Sie auch vom Staat Geld beziehen. Es muss nur eben rechtzeitig gemeldet werden.
Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlischt auch die Krankenversicherung. Vergessen Sie deshalb nie, sich rechtzeitig um alles zu kümmern, sonst können Ihnen erhebliche Kosten entstehen, wenn die Krankenkasse die Arztleistungen nicht mehr übernimmt.
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