Ein Aufenthalt im Krankenhaus kostet Geld
- Als gesetzlich Krankenversicherte(r) wissen Sie, dass kaum noch eine medizinische Leistung ohne eine finanzielle Beteiligung erfolgt. Sei es die Zuzahlung im Krankenhaus oder die Praxisgebühr - vor der Behandlung kommt der Griff zum Portemonnaie.
- Diese Kosten summieren sich, auch ohne Krankenhausbehandlung, schnell. Besonders chronisch Kranke sind hier stärker belastet. Nur wenige Versicherte wissen, dass eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist.
- Der Gesetzgeber hat formuliert, dass zwei Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens unter Berücksichtigung von Freibeträgen als Zuzahlung für einen Haushalt tragbar sind. Alle Beträge, die darüber hinaus gehen, werden von den Kassen zurückerstattet.
- Bei der Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten aller Familienmitglieder berücksichtigt. Bei den Freibeträgen werden die Kinder stärker berücksichtigt als die Erwachsenen.
- Für das erste erwachsene Familienmitglied gilt ein Freibetrag von 4.599 Euro. Der Ehepartner wird nicht berücksichtigt. Für jedes gemeinsame Kind werden pro Jahr 7.008 Euro angerechnet, bei einem Kind aus einer anderen Partnerschaft der hälftige Betrag.
Die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung
- Neben den Kosten für das Krankenhaus fallen auch die Kosten für Medizin, Hilfsmittel und Heilmittel unter die Zuzahlung. Eine vierköpfige Familie hat schnell die Grenze für die Zuzahlungsbefreiung erreicht.
- Für die Beispielrechnung wird ein Familienjahresbrutto-Einkommen von 30.000 Euro zugrunde gelegt.
- Bei einem Erwachsenen und zwei gemeinsamen Kindern beträgt der Freibetrag für die Zuzahlungsbefreiung 18.615 Euro. Es verbleiben als Berechnungsgrundlage 11.385 Euro. Zumutbar für diese Familie sind zwei Prozent daraus. Dies entspricht einem jährlichen Aufwand von 227,70 Euro. Bereits ein dreiwöchiger Aufenthalt im Krankenhaus genügt, um die Grenze bis auf 17 Euro zu erreichen.
- Weitere detaillierte Informationen finden Sie online.
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