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Kosten für einen Krankenwagen - damit sollten Sie rechnen

Wer bezahlt, wenn Sie einen Krankenwagen brauchen?
Wer bezahlt, wenn Sie einen Krankenwagen brauchen?
Schnell kann etwas passieren, dass man einen Krankenwagen braucht. Dabei muss es sich nicht um einen Unfall handeln. Der Krankenwagen kommt auch bei gesundheitlichen Problemen aller Art. Wie sieht es mit den Kosten aus?

Wann Ihnen ein Krankenwagen helfen kann

  • Einen Krankenwagen kann man immer dann anfordern, wenn man einen Notarzt braucht oder in ein Krankenhaus muss.
  • Wenn Sie also z. B. bei einer Veranstaltung in Ohnmacht fallen sollten, wird ein Krankenwagen gerufen.
  • Auch wenn Sie zuhause sind und es Ihnen gesundheitlich sehr schlecht gehen sollte, kann ein Krankenwagen angefordert werden.
  • Die Wartezeit bis zum Eintreffen des Krankenwagens ist meist kurz.
  • Sie werden von dem Rettungspersonal untersucht und, falls erforderlich, in ein Krankenhaus gebracht.
  • Dies geschieht jedoch nur auf Ihren Wunsch; wenn es Ihnen besser geht, und Sie nicht ins Krankenhaus wollen, ist dies allein Ihre Entscheidung.

Wann ein Krankenwagen Ihnen Kosten bereiten wird

  • Kosten entstehen nur, wenn Sie von dem Krankenwagen transportiert werden.
  • Wenn Sie den Krankenwagen wieder wegschicken, weil es Ihnen besser geht und Sie lieber nach Hause wollen, als in ein Krankenhaus, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Es werden noch nicht einmal ihre Personalien erhoben.
  • Wenn Sie vom Krankenwagen transportiert werden und Sie fit genug sind, um Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden Ihre Daten aufgenommen bzw. Sie legen Ihre Krankenversicherungskarte vor. Die brauchen Sie ohnehin im Krankenhaus noch.
  • Der Krankenwagen rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sie erhalten dann von der Krankenkasse eine Aufforderung, eine geringe Zuzahlung von etwa 10 Euro zu leisten. Der Einsatz des Krankenwagens selbst kostet mehrere Hundert Euro, die brauchen Sie jedoch nicht zu tragen.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie eine Abrechnung der Krankenwagen-Kosten, die Sie ganz normal bei Ihrer Versicherung einreichen.
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