Wie Sie Krankengeld beziehen
Es ist eigentlich schon schlimm genug, wenn Sie durch einen Unfall oder eine andere Krankheit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können. Daneben gibt es jedoch auch etliche Krankheiten, bei denen man Ihnen die Krankheit nicht ansieht, der Heilungsprozess sich jedoch weitaus langwieriger gestaltet als bei den üblichen Krankheiten. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die gesetzliche Krankenversicherung geschaffen, damit Sie wegen dieses nicht vorhersehbaren Falles nicht ins finanzielle Chaos stürzen.
- Ihr Arbeitgeber ist nur verpflichtet, binnen der ersten sechs Wochen Ihrer Krankheit Ihnen den vollen Lohn zu gewähren. Danach tritt die Krankenkasse ein, um Ihnen das Ihnen zustehende Krankengeld zu gewähren. Dieses beträgt 70 % des regelmäßig bezogenen Bruttoverdienstes oder 90 % Ihres durchschnittlichen Nettoentgeltes, höchstens jedoch 125,- Euro pro Kalendertag.
- Hierfür erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse regelmäßig einen Auszahlungsschein, welchen Sie immer Ihrem Arzt vorlegen. Dieser bescheinigt Ihnen auf diesem Schein die Fortdauer der Krankheit bis zu höchstens 30 Tagen. Anschließend geben Sie den Auszahlungsschein Ihrer Krankenkasse, die aufgrund dieser Bescheinigung das Ihnen zustehende Krankengeld auf Ihr Konto überweist.
Bei einer Kur läuft es ähnlich ab
Es gibt aber auch Krankheiten, bei denen Sie sich für mehrere Wochen in einem Kuraufenthalt befinden.
- Bei diesem besonderen Fall müssen Sie vor Antritt Ihrer Kur Ihrer Krankenkasse die Adresse der Einrichtung mitteilen, damit diese Ihnen den Auszahlungsschein für Ihr Krankengeld regelmäßig zuschickt.
- Sie können aber auch einen Angehörigen damit beauftragen, den Auszahlungsschein von Ihrer Krankenkasse zu holen und Ihnen den Schein zu übersenden. In vielen Fällen ist dies sogar die schnellere und bessere Methode.
- Mit dem Auszahlungsschein gehen Sie zu dem für Sie zuständigen behandelnden Arzt, welcher Ihnen die Fortdauer Ihres Kuraufenthaltes bis zum Enddatum bescheinigt. Anschließend senden Sie den Auszahlungsschein wieder an Ihre Krankenkasse zurück, und Sie erhalten dann wie gewohnt das Krankengeld auf Ihr Konto.
- Im Normalfall erhalten Sie diesen Auszahlungsschein einige Tage nach Abgabe des ausgefüllten Scheins von Ihrer Krankenkasse zugeschickt.
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