Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in der Regel der Zahlung von Krankengeld vorangestellt. Arbeitgeber bezahlen Gehälter erkrankter Arbeitnehmer normalerweise bis zur sechsten Woche der Erkrankung. Nach Ende des Anspruches auf Entgeltfortzahlung setzt bei weiter andauernder Erkrankung die Zahlung von Krankengeld ein.
Wann man Krankengeld bekommt
- Es gibt einige Regelungen rund um das Krankengeld zu beachten. In diesen ist auch benannt, ab wann und für welche Zeitdauer man Krankengeld bekommt. Erkrankte Arbeitnehmer melden sich zuerst bei ihrem behandelnden Arzt. Der muss die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Danach muss die Krankenkasse die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit erhalten.
- Sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, beginnt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld. Während des Bezuges von Krankengeld sind der Arbeitnehmer und dessen mitversicherte Familienangehörigen weiterhin beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert.
- Die Krankenkasse übernimmt in der Zeit der Krankengeldleistung weiterhin die Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Zeiten des Bezugs von Krankengeld sind als Rentenzeiten anzurechnen.
Höhe der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte bei Krankheit
Für erkrankte Arbeitnehmer ist natürlich nicht nur die Frage interessant, ab wann man Krankengeld bekommt. Wichtig ist auch die Höhe von Krankengeldleistungen und wie diese berechnet werden.
- Die Krankengeldberechnung ist nicht ganz einfach. Abhängig ist das Krankengeld vom regelmäßigen Einkommen des Patienten, welches vor Beginn der Erkrankung erzielt wurde. Meist werden die durchschnittlichen Gehälter der vorangegangenen drei Monate zugrunde gelegt.
- Die Krankengeldhöhe liegt demnach bei 70 Prozent des letzten monatlichen Bruttoeinkommens. Sie ist auf höchstens 90 Prozent des Nettolohns beschränkt. Bei Arbeitsunfähigkeit hat ein Patient somit keine finanziellen Vorteile.
- Krankengeld wird für 30 Tage pro Monat für höchstens 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren gezahlt. Eine andere Krankheit während der Zeit des Krankengeldbezugs verlängert einen Anspruch auf Krankengeld nicht.
Patient muss Antrag auf Auszahlung bei Krankenkasse einreichen
- Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse den Antrag auf Krankengeld selbst einreichen. Der Krankenkasse sind alle für die Krankengeldberechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Ärztliche Atteste und die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers gehören unbedingt dazu.
- Die Auszahlung erfolgt, wie eine Lohnzahlung auch, immer rückwirkend.
Endet die maximale Bezugsdauer von Krankengeld, muss der Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten. Meist bietet sich alternativ dann die Beantragung einer Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsminderung an.
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