Das Gesundheitszeugnis in der jüngeren Vergangenheit
Mit dem Begriff Gesundheitszeugnis ist bis zum Jahr 2001 ein Gutachten gemeint gewesen, welches vom Amtsarzt nach einer Untersuchung des Antragstellers ausgestellt worden ist, falls diese Untersuchung befriedigend verlaufen ist.
- Eine grundlegende Fehlannahme, die durch den Begriff entstanden ist, beinhaltet, dass die Person, die ein Gesundheitszeugnis ausgestellt bekommt, gesund ist. Vielmehr beinhaltet ein solches Gutachten, dass der ausführende Arzt zum Zeitpunkt, als die Untersuchung durchgeführt worden ist, keinen Grund feststellen konnte, die Bescheinigung nicht auszustellen.
- Bis zum Jahr 2001 war eine solche Untersuchung Pflicht für alle Mitarbeiter, die in ihrem Beruf Lebensmittel verkauft haben oder in der Gastronomie tätig waren. Darüber hinaus mussten bis zum Jahr 2000 auch Prostituierte eine solche Untersuchung durchführen lassen, um den Beruf ausüben zu dürfen.
- Das Infektionsschutzgesetz schreibt seit 2001 keine Untersuchung durch einen Amtsarzt mehr vor. Das sogenannte Gesundheitszeugnis bezeichnet seitdem eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Diese Belehrung musste bis 2012 jährlich und seit 2012 zweijährlich durchgeführt werden.
- In der Belehrung wird über Krankheiten und deren Symptome informiert, die zu einem Verbot der Berufsausübung führen. In der Regel wird die erste Belehrung vom Gesundheitsamt durchgeführt oder von einem dafür befugten Arzt. Die Folgebelehrungen dürfen auch vom Arbeitgeber durchgeführt werden, dann ist es jedoch erforderlich, dass dies schriftlich dokumentiert wird.
Informationen zu den Kosten des Gesundheitszeugnisses
Das Gesundheitszeugnis zu beantragen und ausstellen zu lassen, zieht, so wie alles andere auch, gewisse Kosten nach sich. Diese Kosten sind jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich.
- Als Richtwert kann man sagen, dass ein Gesundheitszeugnis üblicherweise zwischen 20 und 40 Euro kostet. Einen Vergleich anzustellen, ist hierbei sehr schwierig, da die Preise von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Auch bei der Durchführung der Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen befugten Arzt können Kostenunterschiede auftreten.
- Die Kosten müssen Sie in der Regel sofort nach Erhalt der Belehrung oder auch schon vorher zahlen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen, zuständigen Institution.
- Normalerweise können Sie die Kosten durch Vorlage einer Quittung von Ihrem Arbeitgeber zurückerhalten. Hierbei kommt es aber auch auf Ihren Arbeitgeber an, da nicht jeder diese Möglichkeit anbietet.
Um zu erfahren, wo Sie eine solche Belehrung durchführen können, klicken Sie einfach auf den Link. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle über die Kosten, da diese regional variieren. (Stand 05/2013)
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