Was bringt das Gesundheitszeugnis?
Bis zum Jahr 2001 galt in Deutschland das Bundesseuchengesetz, das die Behandlung von Infektionskrankheiten regelte. Aus diesem Gesetz ist der Begriff des Gesundheitszeugnisses hervorgegangen. Wer damals beispielsweise in der Gastronomie oder in der Pflege arbeiten wollte, musste sich vorher von einem Amtsarzt untersuchen lassen. War der Amtsarzt mit den Ergebnissen der Untersuchung zufrieden, stellte er das Gesundheitszeugnis aus.
Seit dem Jahr 2001 gibt es das Bundesseuchengesetz nicht mehr. Es wurde durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt.
Möchten Sie heute etwa in der Gastronomie oder der Gesundheitsbranche arbeiten, brauchen Sie das oben beschriebene Gesundheitszeugnis nicht mehr. Stattdessen erhalten Sie eine Gesundheitsbelehrung. Der Begriff “Gesundheitszeugnis” hat sich aber bis heute auch für die Bescheinigung der Belehrung durchgesetzt und wird oft verwendet.
Ärzte, die eine derartige Belehrung durchführen, sind speziell dafür zugelassen. Ob Ihr Hausarzt diese Belehrung durchführen kann, kann Ihnen das zuständige Gesundheitsamt mitteilen. In der Regel findet die Belehrung aber direkt im Gesundheitsamt statt.
Wo findet die Belehrung statt?
Ob Ihr Hausarzt die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchführen bzw. Ihnen das entsprechende Gesundheitszeugnis ausstellen darf, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt. In der Regel sind Hausärzte dazu jedoch nicht befugt und Ihre Belehrung findet direkt beim Gesundheitsamt statt.
Je nach Stadt gibt es in den Gesundheitsämtern unterschiedliche Sprechstundenzeiten, in denen die Belehrungen stattfinden. Bei einigen Gesundheitsämtern brauchen Sie einen Termin, bei anderen können Sie unangemeldet erscheinen. Informieren Sie sich daher vorher, wie Ihr Amt das handhabt.
Da Sie die Bescheinigung über die Belehrung brauchen, bevor Sie Ihre neue Anstellung antreten, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Ohne Belehrung dürfen Sie nicht arbeiten.
Was muss man zur Gesundheitsbelehrung mitbringen?
Mitbringen müssen Sie ein Ausweisdokument, also Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, brauchen Sie außerdem die Einverständniserklärung Ihrer Eltern, die Sie ebenfalls beim Ausstellen der Bescheinigung vorlegen müssen.
Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis liegen, je nach Region, zwischen 15 und 30 €. Der Betrag wird in der Regel direkt bei der Schulung fällig und erst nachdem dieser beglichen ist, erhalten Sie Ihre Bescheinigung. Die Kosten für die Erstbelehrung müssen Sie meist selbst übernehmen. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Schulung für Sie zu bezahlen, die Kosten sind jedoch steuerlich absetzbar.
Bei einer längerfristigen Anstellung in einer relevanten Branche müssen Sie diese Belehrung alle zwei Jahre auffrischen, allerdings kann Ihr Arbeitgeber dann die Belehrung übernehmen.
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