Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt - das sollten Sie beachten
- Wenn Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt vereinbaren, erkundigen Sie sich am besten gleich nach den Kosten dafür. Rechnet Ihr Anwalt nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ab?
- Erkundigen Sie sich, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Anwalts für das Beratungsgespräch übernimmt.
- Sehen Sie in den Bestimmungen des Tarifs Ihrer Rechtsschutzversicherung nach.
- Wenn Sie dann noch nicht sicher sind, rufen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und beantragen Sie eine Kostenübernahme.
- Manchmal haben Sie einen Selbstbehalt pro neuem Rechtsschutzfall mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart. Wenn die Kosten für das Beratungsgespräch unter dem Selbstbehalt liegen, müssen Sie selber für den Anwalt zahlen.
Wann es für Sie als Selbstzahler günstiger ist
- Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten für das Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt zusagt, sollten Sie überlegen, ob es nicht günstiger ist, die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen.
- Rechtsschutzversicherungen kündigen Ihnen nämlich gerne, wenn Sie öfter zum Anwalt gehen. Manche kündigen schon bei mehr als zwei Rechtsschutzfällen im Jahr.
- Unter Umständen kann Ihnen dann passieren, dass Sie ohne Rechtsschutzversicherung da stehen, wenn Sie sie für einen Prozess brauchen würden.
- Überlegen Sie, ob Sie Ihnen auch eine preisgünstigere Beratung, z. B. online durch einen Rechtsanwalt, ausreichen würde.
- Oder werden Sie Mitglied in Vereinen, die für bestimmte Rechtsprobleme eine - für Mitglieder kostenlose - Beratung anbieten, z. B. der Mieterverein.
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