Was Sie benötigen
- Rechnungsbelege
Sobald ein naher Angehöriger verstorben ist, kommen auf die Hinterbliebenen hohe Kosten für die Beerdigung zu. Unter gewissen Voraussetzungen sind derartige Kosten von der Steuer absetzbar.
So setzen Sie Kosten für eine Beisetzung steuerlich ab
- Voraussetzung ist natürlich, dass Sie einkommenssteuerpflichtig sind. Dann können Sie die Beerdigungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Durchschnittliche Arbeitnehmer, die außer ihrem regelmäßigen Lohn keine weiteren Einkünfte erzielen, können die Kosten für eine Beerdigung nicht steuerlich absetzen.
- Eine weitere Voraussetzung, um die Ausgaben für eine Beisetzung absetzen zu können, ist, dass der Verstorbene nicht selber Geld hinterlassen hat, mit dem die Unkosten beglichen werden können. Eventuell vorhandene Lebens- oder Sterbeversicherungen werden vom absetzbaren Betrag abgezogen.
- Wichtig ist natürlich, dass Sie sämtliche Ausgaben, die Ihnen entsanden sind, belegen können. Die Belege müssen eindeutig mit der Beerdigung im Zusammenhang stehen.
Folgende Ausgaben für eine Beerdigung werden anerkannt
- Neben der Beerdigung fallen ja auch noch Kosten für den Totenschein, den Sterbeurkunden und dem Leichentransport an. Diese Kosten können Sie ebenfalls steuerlich absetzen.
- Des Weiteren werden auch die Ausgaben für die Sargträger, die Trauerfeier, Todesanzeigen und Danksagungen anerkannt.
- Die Kosten für die Bewirtung der Trauergäste, also Kaffee, Kuchen, usw. sind nicht steuerlich absetzbar. Das Gleiche gilt für Trauerkleidung.
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