Die steuerliche Absetzbarkeit der Musikschule
- Die schlechte Nachricht zuerst: die Musikschule ist für Ihre Kinder bzw. für Sie leider nicht steuerlich absetzbar. Zwar sind die sogenannten Kinderbetreuungskosten wie Tagesmutter, Au-Pair, Kindergarten, Schülerhort, Privatschule usw. absetzbar, die Musikschule gehört aber leider nicht dazu.
- Obwohl zum Beispiel Privatschulen jeder Bildungsstufe zu 30 % und insgesamt bis zu 3000 Euro im Jahr steuerlich absetzbar sind, wird die besondere Förderung der Kinder nicht gezahlt. Das bedeutet, dass Sie weder die Musikschule, den Tanzunterricht, den Sportverein noch den Nachhilfeunterricht oder andere ähnliche Förderungen absetzen können.
- Auch zusätzliche Kosten, die meist zu den Betreuungskosten hinzukommen, also Geld für Essen oder Bücher im Hort oder in der Ganztagsschule, sind nicht absetzbar, da diese Kosten nicht als Betreuungskosten, sondern als Dienstleistungen gelten.
Alternative Möglichkeiten, die musikalische Ausbildung abzusetzen
- Es gibt zwei Möglichkeiten, dass Sie die musikalische Ausbildung Ihrer Kinder doch noch, zumindest teilweise, von den Steuern absetzen können. Dies ist der Fall, wenn Ihr Kind nicht auf eine normale staatliche Schule, sondern auf eine entsprechende Privatschule, zum Beispiel ein privates musisches Gymnasium oder auch eine andere Schulform geht.
- Oft sind das auch ganz normale private Schulen, die einen besonderen Musikzweig anbieten. Dadurch kommt Ihr Kind in den Genuss einer intensiven musischen Ausbildung und Sie können die Kosten für die Schule als Kosten für eine Privatschule absetzen.
- Außerdem könnten Sie die Kosten für die Musikschule möglicherweise als Werbungskosten für eine entsprechende Berufsausbildung absetzen, wenn entsprechende Pauschalbeträge überschritten werden.
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