Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach Erhalt einer Baugenehmigung beginnen. Ob Sie für ein bestimmtes Bauvorhaben einen Bauantrag stellen müssen, ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen.
Baubeginn erst nach Erhalt der Baugenehmigung
- Der Bau eines Einfamilienhauses gehört generell in ganz Deutschland zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Sie müssen einen entsprechenden Bauantrag einreichen (Formulare erhalten Sie bei den Baubehörden). Baubehörden haben vier Monate Zeit, über die Erteilung einer Genehmigung zu befinden.
- Dem Bauantrag müssen einige Unterlagen beigelegt werden. Dazu gehören ein Eigentumsnachweis für das Baugrundstück beziehungsweise die Zustimmung des Eigentümers, Baupläne, Berechnungen und Beschreibungen. Außerdem muss das zu bebauende Grundstück im örtlichen Bebauungsplan aufgeführt sein.
Kosten für Bauantrag - Gebührenfestlegung nach Größe des Bauvorhabens
Die Bewilligung Ihres Antrags erfolgt mittels Bescheid. Erst wenn Sie die darin erhobenen Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie das Original der Baugenehmigung. Je schneller Sie die Rechnung begleichen, desto eher ist das der Fall.
- Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung ermitteln Baubehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum Errichten und Ändern baulicher Anlagen unter Berücksichtigung der Rohbausumme (meist 1 Prozent). Werden Wohngebäude in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren errichtet, liegt die Rohbausumme oft bei 0,8 Prozent.
- Wird aufgrund geänderter Bauvorlagen eine Änderung einer Baugenehmigung notwendig, reicht die Gebührenspanne von 100 bis 1.000 Euro. Weitere Gebühren können entstehen, wenn es aufgrund des von Ihnen beantragten Bauvorhabens zu Anhörungen von Nachbarn kommt.
- Im Laufe der Baumaßnahmen kommen möglicherweise noch andere Kosten auf Sie zu. Das betrifft die Überprüfung der Bauausführung sowie die Endabnahme des Bauwerks.
- An Kosten der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses sollten Sie in Abhängigkeit von der Wohnfläche zwischen 400 bis 800 Euro (100 bis 150 Quadratmeter) kalkulieren.
Da bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung meist ein Architekt die Formalitäten für die Baugenehmigung übernimmt, planen Sie diese Kosten zusammen mit den Architektenkosten.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?