Ab 2016 müssen Abwässer biologisch gereinigt werden. Das bedeutet für Grundstückseigentümer, denen der Zugang zum zentralen Netz fehlt, investieren müssen.
Kosten für Abwasserbeseitigung im Vergleich
Was ist für Sie als Grundstückseigentümer die kostengünstigere Lösung, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage?
- Die Kosten für eine hohen Anforderungen gerecht werdende moderne Kleinkläranlage für maximal vier Personen liegen im Durchschnitt bei 5.000 Euro. Hinzu rechnen müssen Sie noch einige Euro für den Einbau und Transport.
- In Abhängigkeit vom Typ der jeweiligen Kleinkläranlage schwanken die Investitionskosten. Am Markt erhalten Sie auch Anlagen für 2.500 bis 3.000 Euro.
- Die Wartung kostet Sie bei einer vollbiologischen Kleinkläranlage etwa 100 bis 250 Euro. Hinzu kommen noch Gebühren für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen (etwa 50 Euro).
- Moderne Anlagen müssen zweimal im Jahr gewartet werden. Die Anlage muss mit einer Netzausfallerkennung ausgestattet sein.
Zu den vorgenannten Kosten werden Ihnen als Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund spezieller Abgabenbelastungen weitere Aufwendungen entstehen. Denn der Fäkalschlamm muss entsorgt werden.
Förderung biologischer Kleinkläranlagen
Grundstückseigentümer können zwischen verschiedenen dezentralen Kläranlagen wählen. Infrage kommen Anlagen mit biologischen Reinigungsstufen (Membranbelebung, Pflanzenkläranlage, Tropfkörperanlage und Festbettanlage).
- Je nach Bundesland gibt es bestimmte Förderungsmöglichkeiten. In mehreren Bundesländern wird der Neubau einer biologischen Kleinkläranlage gefördert.
- Sparmöglichkeiten bieten Zuschüsse bis in Höhe von 1.500 Euro. Für das Nachrüsten mit einer biologischen Reinigungsstufe sind 1.000 Euro erhältlich. Die Antragstellung ist Ende 2015 möglich.
- Zusätzliche Zuschüsse kann es bis Ende 2015 geben, wenn mehr als vier Bürger ihr Abwasser in die Anlage einleiten oder weitere Grundstücke angeschlossen werden.
Vor der Sanierung oder Errichtung einer Anlage sollten Sie die Erlaubnis einholen. Nur dann wird Ihnen ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren zugesichert. Eine Gewähr für das dauerhafte Betreiben gibt es nicht.
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