Kleingewerbe anmelden - gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Als Erstes sollten Sie selbstverständlich eine Verwendung für das Kleingewerbe haben, welches Sie anmelden möchten. Sie können als Kleinunternehmer sowohl freiberuflich tätig sein als auch Handel betreiben.
- Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Finanzamt und lassen Sie sich das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes geben. Oftmals zeigen sich die Finanzämter sehr kooperativ und helfen Ihnen bei möglichen Fragen weiter.
- Einer der wichtigsten Punkte auf dem Formular ist die Berechtigung der Vorsteuer. Sie können nun entscheiden, ob Sie vorerst von der Umsatzsteuer befreit arbeiten möchten. Wenn Sie sich gegen die Umsatzsteuer entscheiden, dürfen Sie im Jahr keinen Umsatz über 50.000 EUR machen. Allerdings dürfen Sie auch keine Vorsteuer ziehen.
- Das ausgefüllte Formular geht dann direkt wieder zurück zum Finanzamt. Wenn Sie jemals eine Lohnsteuererklärung eingereicht haben, haben Sie bereits eine Steuernummer. Haben Sie noch nie zuvor eine Lohnsteuererklärung abgegeben, wird erst eine Steuernummer generiert, welches die Zeit, bis Sie mit der Arbeit offiziell beginnen dürfen, verzögert. Ohne Steuernummer dürfen Sie nicht selbstständig tätig sein.
- Nun benötigen Sie den Gewerbeschein für das Kleingewerbe. Diesen bekommen Sie bei Ihrem zugehörigen Ordnungsamt.
- Nach Erhalt des Gewerbescheins ist Ihr Kleingewerbe erfolgreich angemeldet. Sie benötigen als Kleingewerbe-Treibender keine Eintragung ins Handelsregister.
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