Wenn Sie als Minderjähriger ein Kleingewerbe, zum Beispiel einen Online-Shop, starten möchten, ist das grundsätzlich möglich. Sie brauchen dazu das Einverständnis Ihrer Eltern sowie eine Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht.
Mindestalter für Gewerbe
- Wer noch nicht volljährig (Mindestalter 18. Lebensjahr) ist, gilt laut Gesetz als Minderjähriger und ist beschränkt geschäftsfähig. Lediglich sogenannte Taschengeldgeschäfte sind erlaubt. Geben die Erziehungsberechtigten und das Vormundschaftsgericht eine entsprechende Erlaubnis, können Minderjährige gewerblich tätig sein. Sie sind voll verantwortlich, stehen auch für Schulden ein.
- Den Status minderjähriger Jugendlicher erreicht man mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Davor ist man ein Kind. Das Mindestalter für eine Gewerbeanmeldung liegt damit bei 14 Jahren.
- Melden Sie ein Kleingewerbe auf der Basis Kleinunternehmerregelung an, erleichtern Sie sich die Buchführung. Außerdem können Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen.
Kleingewerbe und minderjährig - Schritte zur Anmeldung
So gehen Sie bei der Gewerbeanmeldung im Fall eines Minderjährigen vor.
- Schicken Sie als Erstes dem Amtsgericht einen formlosen Brief. Darin beschreiben Sie, was Sie konkret machen wollen und wie viele Stunden Sie täglich arbeiten möchten. Dem Schreiben legen Sie eine von den Eltern unterschriebene Erlaubnis bei.
- Eine Antwort sollten Sie etwa ein bis zwei später Wochen erhalten habt. Das Antwortschreiben wird eine Vorladung beinhalten. Das Vormundschaftsgericht möchte dabei überprüfen, ob Sie die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen bekommen können. Dabei werden auch relevante Fragen zum Gewerbe gestellt.
- Wenn Sie die Erlaubnis in den Händen halten, ist Ihr nächster Weg der zum Gewerbeamt. Das Anmelden des Gewerbes wird dann wie allgemein üblich vorgenommen. Die Kosten einer Anmeldung liegen im Allgemeinen bei etwa 10 bis 40 Euro.
- Sie müssen auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausfüllen. Hier können Sie sich für den Status Kleinunternehmer entscheiden. Vom Finanzamt erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Steuernummer.
Innerhalb bestimmter Steuerfreibeträge bleiben Ihre Einkünfte steuerfrei. Ab einem gewissen Einkommen fällt das Kindergeld weg. Außerdem müssen Sie sich selbst krankenversichern.
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