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Einen Verlag gründen - das sollten Sie dabei beachten

Die Verlagsgründung beginnt beim Gewerbeamt.
Die Verlagsgründung beginnt beim Gewerbeamt.
Wenn man einen Verlag gründen möchte, sollte man sich zunächst ausgiebig informieren, vor allem über entsprechende Genehmigungen und Kosten. Auch rechtliche Hürden sind dabei zu nehmen. Sie können als Einzelperson aber auch mit mehreren zusammen einen Verlag gründen.

Was Sie benötigen

  • Gewerbeschein
  • Know-how
  • Geld

Das sollten Sie beim Gründen eines Verlages wissen

  • Schon vor dem Gründen eines Verlages sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Art von Verlag Sie gründen möchten (Verlag für Zeitschriften und/oder Bücher, Belletristik, Sachbücher etc.). Gerade am Anfang der Verlagsführung empfiehlt es sich jedenfalls, sich nicht auf zu viele Literaturarten zu konzentrieren.
  • Zum anderen sollten Sie entscheiden, welche Rechtsform Ihr Verlag haben soll. Zu wählen ist etwa zwischen einer GbR (teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts), einer GmbH (Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Gesellschafter) oder einer AG (Kapitalgesellschaft mit Aktien als Grundkapital). Bei einer GbR müssen Sie einen Vertrag mit den übrigen Gesellschaftern schließen, wobei Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten lassen sollten.
  • Kaufmännisch eingerichtete Gewerbebetriebe müssen in das Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen werden. Ob Sie die Kaufmanneigenschaft innehaben, muss im Einzelfall beurteilt werden. Informieren Sie sich hierzu bei der örtlichen IHK oder beim Gewerbeamt.
  • Sie benötigen einen Gewerbeschein. Diesen bekommen Sie, nachdem Sie ein entsprechendes Formular beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) ausfüllen und abgeben.
  • Das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt die Steuernummer mit und der IHK, dass sie ein genehmigtes Gewerbe betreiben. Sie müssen nur noch dem Arbeitsamt die Betriebsnummer mitteilen, ferner der Berufsgenossenschaft Ihre Selbständigkeit anzeigen und Ihre Mitarbeiter bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung anmelden.
  • Sie brauchen Startkapital, zum einen für das Verlegen (Drucken) sowie für beispielsweise Büromaterial (Drucker, Papier, Computer usw.) und zum anderen für Werbung. Wenn Sie bei Büchern den Einband herstellen lassen wollen, müssen Sie auch hierfür Geld einplanen. Möchten Sie ihn selbst herstellen, gibt es zum Beispiel auf der Seite der Buchbinderei Brand nützliche Tipps hierzu.
  • Zudem sollten Sie ein gewisses Know-how in der Verlagsbranche und auf dem Buchmarkt mitbringen. Auch sollten Sie beispielsweise gute Lektorats- und Deutschkenntnisse haben.
  • Informieren Sie sich über etwaige Förderhilfen bei der IHK sowie über einschlägige Rechtsnormen (VerlG, UrhG, Pressegesetze usw.).
  • Als Verleger schließen Sie regelmäßig Autorenverträge. Entwickeln Sie entweder selbst einen solchen oder nehmen Sie den Normvertrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. 
  • Vor dem Gründen des Verlags sollten Sie sich einen Namen überlegen. Sind Sie der Meinung, dass es diesen Namen vielleicht schon geben könnte, recherchieren Sie unbedingt beim DPMA.
  • Als Verleger sind Sie dafür verantwortlich, dass der Titel des zu verlegenden Werkes noch nicht benutzt wird. Informieren Sie sich daher immer erst im "STAMM Leitfaden durch Presse und Werbung" (für Zeitschriften/Zeitungen) oder bei der Deutschen Nationalbibliothek (für Bücher) und sorgen Sie ggf. für einen Titelschutz durch eine entsprechende Anzeige.
  • Weiter müssen Sie als Verleger für jedes Buch eine ISBN bei der MVB Marketing- und Verlagsservice GmbH bzw. für Zeitschriften/Zeitungen eine ISSN bei der Deutschen Digitalen Bibliothek beantragen.
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