Oft werden Kinokarten im Voraus gekauft. Besonders dann, wenn ein Ausverkauf der Vorstellung droht. Doch wie das Leben so spielt, ist es möglich, dass Sie die ersehnte Vorstellung nicht besuchen können, weil Ihnen etwas Wichtiges dazwischen kommt. Vielleicht fühlen Sie sich auch einfach an diesem Tag nicht wohl. Hier liegt das Kinokartenzurückgeben nahe. Doch das ist nicht leicht.
Kein Rückgaberecht für Kinokarten aus Onlinekäufen
- Immer häufiger werden Kinokarten im Internet gekauft. Wenn auch Sie Ihre Kinokarten im Internet besorgt haben, dann haben Sie beim Kinokartenzurückgeben ein Problem.
- Sie schließen mit dem Kino, z.B. Cinestar, einen Vertrag. Dieser Vertrag wird im Moment des Ausdruckens der Kinokarten wirksam. Per Lastschrift wird der Preis für die Kinokarten erhoben.
- Aus diesem Vertrag kommen Sie nicht mehr heraus. Es ist nicht möglich, online gekaufte Kinokarten zurückzugeben.
- In den AGBs von Cinestar steht beispielsweise, dass Sie im Internet eine Dienstleistung aus dem Freizeitbereich geordert haben. Für diesen Bereich kommt das Fernabsatzgesetz nicht zur Anwendung. Vergleiche finden Sie unter § 312b Abs. 3 Nr.6. Folglich besteht kein Rückgaberecht.
- Um dennoch an einen Teil des Geldes zu kommen, sollten Sie versuchen, die Karten an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder zu verkaufen, unter der Gewährung eines Preisnachlasses.
- Oder ein Freund von Ihnen stellt sich vor das Kino und verkauft die Karten direkt vorm Vorstellungsbeginn an Interessenten, natürlich auch zu günstigen Konditionen.
- Etwas anders gestaltet sich das Kinokartenzurückgeben, wenn Sie die Kinokarten regulär an der Kasse gekauft haben:
Tickets vor Vorstellungsbeginn zurückgeben
- In diesem Fall hängt es von den AGBs des jeweiligen Kinos ab, ob und bis wann Sie Ihre Kinokarten zurückgeben können. Oft wird in einem Aushang darauf hingewiesen, der als verbindlich gilt, egal, ob Sie den Aushang vor dem Kauf der Kinokarten gelesen haben oder nicht.
- Am besten, Sie rufen im Kino an und erkundigen sich danach.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?