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Kindesunterhalt: Selbstbehalt - die Berechnung erfolgt nach diesen Kriterien

Inhaltsverzeichnis

Unterhaltszahlungen sollen niemanden ruinieren.
Unterhaltszahlungen sollen niemanden ruinieren.
Leisten Sie Kindesunterhalt, steht Ihnen ein bestimmter Selbstbehalt zu. Die Berechnung hängt von Ihrer Lebenssituation und dem Alter des Kindes ab.

Als Elternteil sind Sie gegenüber Ihrem Kind zum Kindesunterhalt verpflichtet, wenn das Kind bei dem anderen Elternteil lebt und betreut wird. Die Berechnung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle

  • Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen. Unterhaltspflichtig ist immer derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt.
  • Der Selbstbehalt bezweckt, Ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Es macht keinen Sinn, wenn Sie Ihr gesamtes Einkommen für den Kindesunterhalt verwenden und dann selbst staatliche Hilfsleistungen beziehen müssten. Der Selbstbehalt ist daher bei der Ermittlung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen.

Ihr berufliches Engagement bestimmt den Selbstbehalt

  • Die Höhe des Selbstbehalts hängt davon ab, ob Sie berufstätig sind oder nicht und welcher Person (Ehepartner, Kind) gegenüber Ihre Unterhaltspflicht besteht.
  • Die Berechnung erfolgt danach, wie viel Geld Ihnen nach dem Abzug aller Unterhaltszahlungen und Ihrer berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten noch verbleiben muss.  Wird der Selbstbehalt unterschritten, brauchen Sie entsprechend weniger Unterhalt zu zahlen (Mangelfall).

Die Berechnung orientiert sich am Alter des Kindes

  • Unterscheiden Sie zur Berechnung zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern. Sind Sie erwerbstätig, liegt der Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern bei 950 € und bei volljährigen Kindern bei 1150 €. Sind Sie nicht berufstätig, zahlen Sie 770 bzw. 1150 €. Bei Ehepartnern oder gegenüber der nicht ehelichen Mutter liegt der Betrag bei 1050 €. (Stand 2012).
  • Die Beträge gegenüber einem minderjährigen Kind gelten auch für ein volljähriges Kind, wenn es nicht älter als 21 Jahre alt ist, sich noch in der Schulausbildung befindet und im Haushalt eines Elternteils wohnt.

Der Betrag ist auch variabel

  • Beachten Sie, dass die Sätze in den Oberlandesgerichtsbezirken variieren können. Die konkreten Beträge finden Sie in den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk Ihr Kind lebt.
  • Ihr Selbstbehalt kann sich erhöhen, wenn Sie besonders hohe Mietkosten haben, die Sie auch durch einen Umzug nicht verringern können oder wenn der andere Elternteil wesentlich höhere Einkünfte hat als Sie selbst.
  • Eine Verringerung kommt in Betracht, wenn Sie mit einem neuen Partner zusammenleben, der ein eigenes Einkommen von mindestens 650 € netto hat und dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt.
  • Heiraten Sie erneut und üben keine Erwerbstätigkeit aus, entfällt jeglicher Anspruch auf eigenes Geld.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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