Was Sie benötigen
- Einkommensnachweis
- Düsseldorfer Tabelle
- Judendamt
Der Selbstbehalt beim Unterhalt ist bundeseinheitlich geregelt
- Mit dem 01.01.2008 hat sich die Regelung zum Selbstbehalt beim Unterhalt geändert. Seit diesem Zeitpunkt liegt der Selbstbehalt bei 1100 Euro. Diese Regelung ist für alle Unterhaltspflichtigen bundeseinheitlich maßgebend.
- Vor dem diesem Zeitpunkt lag der Selbstbehalt bei 770 Euro monatlich für nicht erwerbstätige und bei 900 Euro monatlich für erwerbstätige Unterhaltspflichtige. Durch das Inkrafttreten der neuen Regelung haben die früheren Selbstbehalte ihre Wirksamkeit verloren.
- Im Internet finden Sie einen Unterhaltsrechner, mit dem Sie den Unterhalt für Ihre minderjährigen und volljährigen Kinder berechnen können. Dazu geben Sie in die dafür vorgesehenen Spalten einfach das Alter und die Namen Ihrer Kinder ein.
- Der Bedarf Ihrer Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und Ihrem Einkommen. Dabei zählt Ihr bereinigtes Einkommen, also Ihr Einkommen nach Abzug sämtlicher Steuern und Vorsorgeaufwendungen.
- Die Düsseldorfer Tabelle dient der Orientierung und Konkretisierung pauschalisierter Unterhaltsbeiträge.
- Der Unterhalt für Ihre Kinder ist für den Lebensunterhalt und den damit verbundenen Aufwendungen bestimmt.
- Bei der Berechnung des Unterhalts werden der Selbstbehalt und Ihr Einkommen berücksichtigt.
Der Selbstbehalt beim Unterhalt ist seit dem 01.01.2008 bundeseinheitlich geregelt. Demnach steht jedem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 1100 Euro monatlich zu. (Alle Angaben: Stand März 2011)
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