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Kinderzulage Riester bei Scheidung - so wahren Sie Ihren Anspruch

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Riester-Kinderzulage steht regelmäßig der Mutter zu.
Riester-Kinderzulage steht regelmäßig der Mutter zu.
Wer Kinder hat, sollte riestern und die attraktive Kinderzulage nutzen. Aber was ist, wenn Sie die Scheidung einreichen und Ihr Ex-Partner die Kinderzulage beansprucht?

Wer riestert, baut Vermögen auf. Zumindest gilt dies, wenn Sie Kinder haben.

Mit Riester für das Alter vorsorgen

  • Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie eine Kinderzulage - für jedes Kind bis zu 185 € und für ab dem 1.1.2008 geborene Kinder bis zu 300 € im Jahr. Um die volle Kinderzulage zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens, maximal 2.100 €, in Ihren Riestervertrag einzahlen. Sie selbst erhalten eine Grundzulage von 154 €.
  • Sie müssen wissen, dass Ehegatten bei der Bemessung der Grundzulage getrennt behandelt werden. Somit hat jeder Ehegatte nur dann einen Zulagenanspruch, wenn er zum begünstigten Personenkreis gehört. Gehört Ihr Ehepartner nicht zum begünstigten Personenkreis, hat er bereits keinen Anspruch auf die Riesterförderung und kann somit auch die Kinderzulage nicht beanspruchen.
  • Ihrem Ehepartner steht allenfalls ein abgeleiteter Zulagenanspruch zu, wenn er dem Grunde nach förderungsbegünstigt ist und Sie selbst einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen haben. Er ist dann mittelbar zulageberechtigt. Sie selbst sind unmittelbar zulageberechtigt.

Kinderzulage steht regelmäßig der Mutter zu

  • Bei der Kinderzulage ist es so, dass Sie als Ehepaar diese nur einmal beanspruchen können. In der Regel erhält die Mutter die Kinderzulage. Dies gilt insbesondere dann, wenn beide Ehepartner zulagenberechtigt sind. Diese Regelung gilt unabhängig von der Festsetzung des Kindergeldes.
  • Sie wurden bei Abschluss des Riestervertrages aufgefordert, die Kinderzulage zu beantragen. Im Regelfall haben Sie als Mutter die Kinderzulage beansprucht.
  • Als Mutter können Sie die Kinderzulage aber auch auf den Vater Ihrer Kinder übertragen, vorausgesetzt, der Vater ist selbst riesterbegünstigt. In diesem Sinne wurden Sie bei Abschluss des Riestervertrages ebenfalls informiert und hatten Gelegenheit, der Übertragung der Kinderzulage auf den Vater des Kindes zuzustimmen. Ihre Zustimmung gilt dann bis auf Widerruf auch für die Folgejahre.

Bei Scheidung Widerruf der Übertragung möglich

  • Im Falle einer Scheidung ändert sich zunächst nichts. Ihnen steht die Kinderzulage weiterhin zu, wenn Sie diese bereits vorher für sich beansprucht haben.
  • Hatten Sie der Übertragung der Kinderzulage auf den Vater Ihres Kindes zugestimmt, verbleibt es auch bei dieser Regelung, sofern der Vater nach Ihrer Scheidung weiterhin zulagenberechtigt bleibt. Entfällt infolge Ihrer Trennung sein Zulagenanspruch, kann er auch die Kinderzulage nicht weiter beanspruchen.
  • Im Übrigen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung zur Übertragung der Kinderzulage auf den Vater nach der Scheidung zu widerrufen. Der Widerruf ist aber nicht mehr für das laufende Jahr, sondern nur für das Folgejahr möglich.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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