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Kindergeld nach 25 trotzdem bezahlt bekommen - Voraussetzungen

Über 25 Jahre bekommen Sie Kindergeld.
Über 25 Jahre bekommen Sie Kindergeld.
Wer mindestens ein Kind hat, bekommt für dieses Kind auch für mindestens 18 Jahre Kindergeld. Allerdings gibt es auch einige besondere Klauseln, damit der Betreffende auch Kindergeld nach 25 trotzdem bezahlt bekommen kann.

Für ein Kind bekommen Sie Kindergeld

Wer ein Kind in die Welt setzt, soll auch dafür Kindergeld erhalten, damit die Familie einen kleinen Ausgleich dafür erhält. Mit dieser Aussage sorgte der damalige Bundeskanzler Adenauer dafür, dass Eltern, welche mindestens ein Kind haben, auch eine, wenn auch geringe Aufwandsentschädigung dafür bekommen. Schließlich kosten Verpflegung und Bekleidung allein schon eine Menge Geld.

  • Seit dem Jahr 2023 erhalten Eltern in Deutschland für jedes ihrer Kinder 250 € monatlich. War die Höhe der Zahlung bis dahin noch abhängig von der Anzahl der Kinder, so ist sie mittlerweile einheitlich geregelt und jedes Kind bekommt gleich viel Geld.
  • Ab dem 18. Lebensjahr sind die Kinder zwar offiziell volljährig, doch befinden sich in diesem Alter noch sehr viele Kinder in Berufsausbildung oder gehen noch zur Schule. Daher liegt die normale Grenze, bis zu dem Alter das Kindergeld gezahlt wird, bei 27 Jahren, denn es ist damit zu rechnen, dass ein Kind dann mit der Schule und Berufsausbildung fertig ist. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten, die es möglich machen, dass Kindergeld nach 25 trotzdem bezahlt wird.

Nach 25 bezahlt das Arbeitsamt Geld für Kinder

  • Die erste (und eigentlich auch einzige) Erweiterung, dass Kindergeld nach 25 trotzdem bezahlt wird, wenn Ihr Kind behindert ist und diese Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr bestanden hat. Dafür ist eine entsprechende Bescheinigung der Behinderung notwendig. In den meisten dieser Fälle wird das mittlerweile erwachsene Kind auch weiterhin Hilfe benötigen. Ist bei Ihrem Kind ein "H" im Schwerbehindertenausweis vermerkt, so ist das in der Regel Indiz genug, dass die Kindergeldzahlung fortgeführt wird.
  • Eine, eher seltener gewordene Möglichkeit für die Zahlungsfortsetzung, ist ein absolvierter Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst. Wurde der Dienst erfolgreich beendet, besteht die Möglichkeit ein Jahr länger Kindergeld zu beziehen.
  • Weiterhin erhalten Sie auch dann Kindergeld, wenn Sie sich nicht für mehr als drei Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet haben oder statt des Wehrdienstes eine Stelle als Entwicklungshelfer angenommen haben.
  • Da aber seit 2011 die Wehrpflicht aausgesetzt ist, gilt diese Regelung nur noch für die derzeit Wehrpflichtigen oder die Personen, die stattdessen Zivildienst leisten. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Kindergeld nach 25 trotzdem bezahlt nur noch für die Studierenden oder die Personen, die bei der Bundeswehr eine Ausbildung machen.

Also auch wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben - ein normales Studium oder eine Ausbildung sind leider für die Familienkasse nicht Grund genug, um auch nach dem 25. Geburtstag noch Kindergeld zu bezahlen.

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