Für den Kauf eines Wochenendhauses gibt es unter anderem die Möglichkeit des Erwerbs auf Pachtland oder auf einem eigenen Grundstück. Bei einem Häuschen in einer Kleingartenanlage brauchen Sie keinen Notar. Den Vertrag können beide Partner individuell gestalten.
Wochenendhaus mit Grundstück kaufen
Wechselt auch das Grundstück den Besitzer, wird ein notariell beglaubigter Kaufvertrag unumgänglich. Der sichert sowohl Verkäufer als auch Käufer hinsichtlich der Wahrnehmung jeweiliger Rechte ab.
- Als Verkäufer eines Wochenendhauses müssen Sie damit rechnen, dass der Käufer von einem notariell beurkundeten Kaufvertrag zurücktreten will. Gründe gibt es für den Käufer unterschiedliche. Mitunter gefällt die erworbene Immobilie plötzlich nicht mehr (sogenannte Kaufreue) oder er hat eine bessere Immobilie entdeckt.
- Auch das Scheitern einer beabsichtigten Finanzierung kann zum Wunsch nach Rückabwicklung führen. In allen diesen Fällen gilt, dass der Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag im Normalfall für den Käufer nicht möglich ist. Ein beurkundeter Kaufvertrag ist bindend und verpflichtend.
Im Kaufvertrag Rücktrittsrecht gesondert vereinbaren
Als Käufer können Sie sich gesondert ein Rücktrittsrecht im notariellen Kaufvertrag sichern. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, grundsätzlich innerhalb bestimmter Fristen oder bei Eintreten oder Nichteintreten bestimmter Bedingungen vom Kaufvertrag über ein Ferienhaus zurückzutreten.
- Ohne eine derartige Vereinbarung bleiben Sie an einen notariell beurkundeten Vertrag gebunden. Alle damit verbundenen Verpflichtungen (Kaufpreiszahlung zum Termin, Notarkosten, Zahlung der Grunderwerbssteuer) müssen Sie erfüllen. Möglich ist eine Rückabwicklung nur dann, wenn der Verkäufer seine Zustimmung erteilt.
- Sollte Ihr gebrauchtes Ferienhaus über Mängel verfügen, die Sie erst nach der Vertragsunterzeichnung entdeckt haben, berechtigen diese meist nicht zum Rücktritt. In der Regel ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Anders sieht das bei einem Bauträgervertrag und Neuerrichtung aus.
- Wie bei anderen Regelungen gibt es bei gebrauchten Immobilien eine Ausnahme. Wenn der Verkäufer einen bekannten und wesentlichen Mangel am Wochenendhaus arglistig verschweigt, können Sie als Käufer eine Kaufpreisminderung oder die Rückabwicklung verlangen.
Tipp: Als Käufer sollten Sie vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages im Besitz einer schriftlichen Finanzierungszusage Ihrer Bank sein. Als Verkäufer sollten Sie die Zusage als Bedingung für einen Notartermin machen.
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