Bevor Sie Ihren Gebrauchten verkaufen können, benötigen Sie einen Interessenten. Sie können einen Verkaufshinweis am Fahrzeugfenster anbringen oder eine Anzeige in Autozeitschriften schalten. Ohne großen Aufwand inserieren Sie via Internet in einer Autobörse.
Kaufvertrag beim Autoverkauf richtig aufsetzen
Käufer von Gebrauchtwagen haben zwar kein Grundrecht zur Kündigung beziehungsweise Rückabwicklung eines Autokaufes. Als Verkäufer sollten Sie dennoch die Formalitäten so professionell abwickeln, dass Sie sich unnötige Streitereien und Ärger mit dem neuen Besitzer ersparen.
- Wenn Sie erst einmal einen Käufer gefunden haben und sich mit ihm über den Preis einigen konnten, ist die Abwicklung beim Autoverkauf meist nur eine reine Formsache.
- Beim Käufer kann es allerdings vorkommen, dass bei ihm aus irgendwelchen Gründen ein ernüchterndes Gefühl einsetzt. Dann wird die Kaufentscheidung angezweifelt. Nachdem er sich mit Freunden besprochen hat, wird der Verkäufer über die Rücktrittsabsichten informiert.
- Der Gesetzgeber hat keine Vorschrift erlassen, aus der ein Grundrecht auf Rücktritt hergeleitet werden kann. Beim Verkauf privater gebrauchter Fahrzeuge müssen Sie lediglich auf Unfallereignisse und bekannte Mängel hinweisen.
- Werden Sie vom Käufer diesbezüglich gefragt, müssen Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Steht im Kaufvertrag beispielsweise "Unfallfrei“ und es gab mit dem Fahrzeug doch einen Unfall, müssen Sie einem Wunsch auf Rückabwicklung entsprechen.
Umfassende Gewährleistung richtig ausschließen
- Im Kaufvertrag sollten Sie auf die Formulierung "gekauft wie gesehen“ verzichten, wenn Sie die Gewährleistung vollumfassend ausschließen möchten. Schreiben Sie stattdessen: “Käufer und Verkäufer sind sich einig darüber, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist."
- Ein oftmals in Verträgen zu findende Klausel "gekauft wie gesehen“ hat lediglich den Gewährleistungsausschluss für sichtbare Mängel zur Folge. Nur von Sachverständigen zu findende Schäden fallen auch bei einem privaten Autoverkauf unter die Gewährleistungspflicht.
- Neben dem Kaufvertrag ist ein Übergabeprotokoll wichtig. Lassen Sie sich vom Käufer insbesondere die Übergabe aller Fahrzeugdokumente bestätigen. Das ist wichtig, damit Sie vor jeglichen Eventualitäten mit Ihrem Versicherer, Finanzamt und im schlimmsten Fall der Staatsanwaltschaft abgesichert sind. Verkaufen Sie ein Auto mit Zulassung und offiziellem Nummernschild, sind Sie der erste Ansprechpartner bei Prämienzahlung und bei Straftaten.
Im Vertrag notieren Sie bei Übergabe des Fahrzeugs das Datum und die Uhrzeit. Schicken Sie der Zulassungsstelle und Ihrer Kfz-Versicherung eine Verkaufsanzeige mit Kopie des Kaufvertrags und der Quittung der Übergabe.
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