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So kann man ein privat gekauftes Auto zurückgeben

Ein Auto kann eventuell trotz Gewährleistungsausschluss zurückgegeben werden.
Ein Auto kann eventuell trotz Gewährleistungsausschluss zurückgegeben werden.
Kaufen Sie ein Auto nicht bei einem Vertragshändler, müssen Sie genau hinschauen. Gewiefte Verkäufer verkaufen Ihnen unter Umständen Modelle nicht nur viel zu teuer. Manchmal wird bereits nach wenigen Kilometern ein erster teurer Werkstattbesuch notwendig. Stellt sich die Frage, wie und ob man ein von privat gekauftes Fahrzeug zurückgeben kann.

In der Regel ist im Kaufvertrag für einen privaten Pkw die Gewährleistung ausgeschlossen.Kaufen Sie ein Fahrzeug, das nach einem Monat und nur wenigen Fahrkilometern einen Motorschaden erleidet, möchten Sie das Auto natürlich am liebsten zurückgeben. Ein privat gekauftes Auto kann man nicht so einfach zurückgeben. Das geht nur dann, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Unterschiedliche Gewährleistung für gewerblich und privat gekauftes Auto

Der Gesetzgeber macht einen Unterschied hinsichtlich der Gewährleistung, je nachdem, ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Verkäufer handelt.

  • Gewerbliche Händler müssen ihren Kunden für Gebrauchtwagen grundsätzlich eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten einräumen. Bei Neuwagen erstreckt sich diese Frist auf zwei Jahre.
  • Anders sieht die sogenannte Sachmängelhaftung bei Verkäufen einer Privatperson aus. Hier darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Allerdings gilt das nicht automatisch.
  • Entscheidend dafür sind die jeweiligen vertraglichen Regelungen. So muss der Verkäufer ausdrücklich den Gewährleistungsausschluss erklären. Das kann auf mündlichem Weg erfolgen. Auf der sicheren Seite ist der Verkäufer, wenn die Regelung  in den Kaufvertrag aufgenommen wird.
  • In der Regel findet sich in Formularverträgen für den privaten Autoverkauf diese Formulierung zum Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der private Verkäufer kann für Mängel am Fahrzeug nicht haftbar gemacht werden.

Wann man einen Gebrauchtwagen zurückgeben kann

Ein privat gekauftes Fahrzeug kann man aufgrund bestimmter Mängel zurückgeben, wenn die Formulierung im Vertrag fehlt oder wenn Mängel auf arglistige Weise verschwiegen wurden. Zurückgeben können Sie es auch, wenn der private Verkäufer eine Garantie übernommen hat.

  • Sollte Ihnen der Verkäufer eine bestimmte Zusicherung beziehungsweise Garantie geben, haftet er dafür. Eine Angabe auf einem Verkaufsschild wie “Motor läuft fehlerfrei” oder “Pkw ist rostfrei“ gilt als eine Zusage. Denn hier verspricht der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft, aus der sich Übernahme einer Gewähr ableiten lässt.
  • Bekannte oder wahrscheinliche Mängel darf Ihnen der Verkäufer nicht verschweigen. Sonst handelt er mit Arglist. Auf einen Unfall- oder Motorschaden muss Sie der Verkäufer immer hinweisen. Allerdings müssen Sie im Ernstfall den Beweis antreten, dass Sie mit Arglist getäuscht wurden.
  • Damit man vom Kaufvertrag zurücktreten oder eventuell eine Kaufpreisminderung verlangen kann, müssen Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Mangelbeseitigung (zwei Nachbesserungsversuche) oder Lieferung eines Ersatzfahrzeugs geben.

Tipp: Nehmen Sie beim Kauf eines privaten Gebrauchtwagens einen Fahrzeugexperten mit. Besser Sie lassen das Auto vor der Geldübergabe in einer Kfz-Werkstatt unter die Lupe nehmen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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