Wird ein Kfz übergeben, wird es meist verkauft oder ge- oder vermietet. Dann ist es wichtig, den Zustand festzuhalten, in dem sich das Fahrzeug im Augenblick der Übergabe befindet. Zeigen sich hinterher irgendwelche Mängel, ist grundsätzlich das Übergabeprotokoll maßgebend.
Kfz nur mit Vertrag übergeben
- Meist hat es wenig Sinn, ein eigenständiges Übergabeprotokoll zu erstellen. Wenn Sie ein Auto kaufen, verkaufen, vermieten oder mieten, legen Sie dem Geschäft sinnvollerweise immer einen Kaufvertrag oder Mietvertrag zugrunde.
- In diesem Vertrag wird regelmäßig auch der augenblickliche Zustand des Kfz festgehalten. Damit erstellen beide Parteien ein Dokument, das im Streitfall den Beweis des ersten Anscheins begründet.
- Dies bedeutet, dass vermutet wird, dass alles so ist, wie es in diesem Vertrag niedergeschrieben wurde. Derjenige, der das Gegenteil behaupten will, ist dann beweispflichtig und kann den Beweis nur führen, wenn er den Anscheinsbeweis im Übergabeprotokoll nachvollziehbar entkräften kann. Im Regelfall wird es ihm nicht gelingen.
- Im Idealfall verwenden Sie immer einen Musterkaufvertrag, den Sie im Schreibwarengeschäft für wenig Euro kaufen können. Auch die Automobilklubs halten solche Mustertexte für ihre Mitglieder bereit.
Im Übergabeprotokoll eine Zustandsbeschreibung fertigen
- Wenn Sie das Kfz übergeben, sollten Sie alles notieren, was Ihnen in negativer Hinsicht über das Kfz bekannt ist. Einen Unfallschaden oder einen anderen Vorbesitzer dürfen Sie nicht verschweigen, wenn Sie davon Kenntnis haben. Tun Sie es, handeln Sie arglistig und geben dem Käufer die Chance, den Kaufvertrag anzufechten.
- Umgekehrt sollten Sie auch nichts behaupten, was nicht der Wahrheit entspricht. Wird Ihre Aussage im Protokoll dokumentiert, müssen Sie sich später daran festhalten lassen.
- Umgekehrt sollten Sie als Käufer darauf achten, dass in einem Kaufvertrag oder in einem Übergabeprotokoll alles festgehalten wird, was der Verkäufer über das Kfz behauptet oder für Sie wichtig erscheint.
- Begutachten Sie zusammen das Fahrzeug und halten Sie alle Merkmale fest, die für die Kaufentscheidung des Käufers wesentlich sind oder wesentlich sein können.
- Da Sie im Regelfall im Kaufvertrag bei einem Privatverkauf die Gewährleistung vollständig ausschließen können, haften Sie letztlich nur noch, wenn Sie arglistig Fehler verschwiegen haben.
- Wichtig ist auch, die Übergabe der Fahrzeugschlüssel und der Zulassungspapiere festzuhalten.
- Achten Sie darauf, dass das Protokoll von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben wird.
- Jede Partei sollte ein Exemplar dieses Übergabeprotokolls in die Hand bekommen.
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