Grundregeln beim Runden
Es wurde eine Grundregel erfunden, anhand derer das Runden geschehen soll:
- Wenn die Zahl, die gerundet werden soll, weniger als fünf beträgt, dann wird abgerundet. Ab der Zahl 5 wird aufgerundet. Beachten Sie, dass auch die Ziffer 0 gerundet werden kann, und zwar ebenfalls nach unten, also abgerundet.
- Anhand zweier Beispiele wird dies deutlich: Kommt als Ergebnis zum Beispiel 2,345 heraus, dann lautet das gerundete Ergebnis 2,35. Kam als erstes Ergebnis die Zahl 2,343 raus, dann wird auf 2,34 abgerundet.
- Beachten Sie, dass bei kaufmännischen Rechnungen immer nur zwei Stellen nach dem Komma stehen dürfen. Somit wird immer die zweite Ziffer nach dem Komma abgeändert. Dies geschieht, indem die dritte Ziffer angesehen und wie oben beschrieben die zweite Ziffer entweder ab- oder aufgerundet wird.
Was bei kaufmännischen Rechnungen zu beachten ist
Nun kann es passieren, dass sich kaufmännische Rechenaufgaben aus mehreren Zwischenrechnungen zusammensetzen und bei jedem Zwischenergebnis mehrere Stellen nach dem Komma erscheinen. In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:
- Wenn ein Ergebnis aus mehreren Rechenschritten entsteht, dann lassen Sie während der Rechenschritte die Zahlen ungerundet und rechnen Sie mit den vermehrten Stellen hinter dem Komma weiter. Hierfür kann ein Taschenrechner notwendig werden, der über genügend Stellen verfügt.
- Sollten Sie die Zwischenergebnisse runden, bevor Sie weiterrechnen, dann könnte das Endergebnis verfälscht werden. Je nachdem, wie oft Sie zum Beispiel aufrunden müssen, kämen als Ergebnis ein paar Cent zu viel heraus. Im anderen Fall (wenn Sie ständig abrunden müssten), würde das Ergebnis nach unten "verfälscht" werden.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?