Mit 55 Jahren nur Privatrente möglich
- Das Heraufsetzen der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre hat den Wunsch vieler Menschen, sich möglichst früh aus dem Berufsleben zurück zu ziehen, nicht geschmälert. Nur mit der Gesetzlichen Rentenversicherung war das noch nie möglich.
- Wenn Sie mit 55 Jahren in Rente gehen möchten, können Sie das nur mit einer privaten Vorsorgelösung erreichen. Zuerst einmal ist es wichtig, dass Sie berechnen, zu welchem Zeitpunkt Sie frühestens gemäß der Gesetzlichen Rentenversicherung in Rente gehen können. Ein Rentenbeginn-Rechner gibt Ihnen diese Information.
- Den Zeitraum zwischen 55 Jahren und Renteneintrittsalter können Sie nicht mit einer staatlich geförderten Vorsorgelösung überbrücken. Riester- und Rüruprente sind, ebenso wie eine betriebliche Altersvorsorge, frühestens mit dem 60. Lebensjahr verfügbar.
- Ermitteln Sie, wie viel Kapital Sie benötigen, um den Zeitraum zwischen dem 55. Lebensjahr und dem Renteneintritt zu überbrücken. Darüber hinaus ermitteln Sie, welchen Rentenbedarf Sie ab dem Zeitpunkt des Rentenbezuges haben werden. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie ab dem 55. Lebensjahr keine Beiträge mehr leisten und die gesetzliche Rente mit Abzügen belegt ist.
Frühzeitig in Rente gehen kostet Geld
- Ein Rentenberater kann Ihnen die Informationen liefern, wie viel Rentenanspruch Sie haben werden, wenn Sie mit 55 Jahren in Rente gehen möchten.
- Je jünger Sie sind, desto weniger Geld müssen Sie aufwenden, um genügend Kapital zum 55. Lebensjahr aufzubauen. Da die Aufgabenstellung, mit 55 Jahren in Rente gehen zu können, sehr komplex ist, ist es wichtig, auf fachmännischen Rat zu bauen. Ein Versicherungsvertreter oder Bankberater ist nur der zweitbeste Ansprechpartner.
- Honorarberater sind nicht von Provisionen gesteuert und sprechen auch Produktempfehlungen oder sonstige Lösungen an, die nicht provisionsintensiv sind. Vor dem Hintergrund, dass Sie auf jeden Fall eine sechsstellige Summe benötigen, um die Zeit ab dem 55. Lebensjahr zu überbrücken, ist dieses Honorar gut investiert.
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