Ist das Kamera-Display kaputt, nehmen Sie die Gewährleistung wahr
- Sie sollten stets die Kamera zu dem Verkäufer bzw. zum Hersteller geben, wenn das Display kaputt ist, um die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
- Nach der gesetzlichen Gewährleistung muss die Kamera zwei Jahre lang nach dem Kauf nachgebessert werden.
- Kann keine Nachbesserung gemacht werden, weil das Display der kaputten Kamera nicht wieder repariert oder ausgewechselt werden kann, so können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten.
- Sie müssen den Kauf immer belegen können. Nehmen Sie hierzu die Quittung mit, wenn Sie sich an den Verkäufer wenden.
So prüfen Sie die Garantie der Kamera
- Stellen Sie fest, dass das Display Ihrer Kamera erst nach zwei Jahren kaputt ist, so können Sie keine Gewährleistung mehr nutzen.
- Prüfen Sie dann, ob der Verkäufer oder der Hersteller darüber hinaus eine Garantie gegeben hat. Sie können dies im Kaufvertrag nachlesen.
- Viele Hersteller geben eine Garantie auf ihre Kameras, da sie das Vertrauen des Kunden in die Qualität stärken wollen.
- Wenden Sie sich dann an den Garantiegeber und erläutern Sie, wie das Kamera-Display kaputtgegangen ist.
Andere Lösungen für die Kamera finden
- Stellen Sie leider fest, dass die zwei Jahre, in der die Gewährleistung gilt, abgelaufen sind und es darüber hinaus keine Garantie für Ihre Kamera gibt, so müssen Sie andere Lösungen finden.
- Sie können die Kamera mit dem kaputten Display veräußern. Sie werden dann keinen hohen Verkaufspreis erzielen können, da es immer schwierig ist, Kameras zu verkaufen, die kaputt sind. Hinzukommt, dass man neue Digitalkameras schon verhältnismäßig günstig erwerben kann.
- War Ihre Kamera relativ teuer, so sollten Sie eine Reparatur des kaputten Displays in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich hierzu einen Kostenvoranschlag anfertigen und entscheiden Sie, ob sich dies lohnt.
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