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Kaffee-Mehrwertsteuer - darauf müssen Sie achten

Kaffee trinken gehen oder selber brühen?
Kaffee trinken gehen oder selber brühen?
Die Kaffeesteuer ist eine indirekte Verbrauchersteuer, die dem Staat jährlich Steuereinnahmen von rund einer Milliarde Euro verschaffen. Aber wie hoch ist die Kaffeesteuer in Deutschland und wie ist das Verhältnis zur Mehrwertsteuer? Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Kaffeesteuer in Deutschland

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchersteuer in Deutschland. Diese wird einzig und allein vom Bundesstaat Deutschland selbst erhoben und unterliegt nicht dem EU-Recht.

  • Grundlage dieser Steuer ist das Kaffeesteuergesetz. Hintergrund dieser Steuer ist die Finanzierung von Staatsausgaben.
  • Die reine Kaffeebesteuerung wird dabei noch einmal unterschieden. So wird ein Kilo Röstkaffee mit 2,19 Euro und ein Kilo löslicher Kaffee mit 4,78 Euro besteuert.
  • Des Weiteren werden zusätzlich Produkte, die Kaffee enthalten, wie Cappuccino und Schokolade besteuert.

Die Mehrwertsteuer und der Kaffeegenuss

  • Bei dieser Berechnung wird die Mehrwertsteuer nicht etwa auf den Nettoeinkaufspreis des Kaffees geschlagen, sondern auf den Nettowarenwert inklusive bereits aufgeschlagener Kaffeesteuer. Das ergibt letztendlich den Endverbraucherpreis, den Sie zahlen.
  • Folglich erfolgt eine Doppelbesteuerung, die auch im Bereich des Benzins und Diesels anzutreffen ist.
  • Allerdings gibt es auch beim Kaffeekauf und Kaffeekonsum Unterschiede bezüglich der Mehrwertsteuer. Kaufen Sie Kaffee im Supermarkt, gilt der geminderte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
  • Das ändert sich allerdings schlagartig, wenn Sie Ihren Kaffee im Coffeeshop, einer Bar oder einem Restaurant genießen. Dann zählt das Gesamtpaket als Dienstleistung, die mit 19 % zu Buche schlägt. Anzumerken ist hierbei, dass Sie den Kaffee wirklich dort verzehren.
  • Anders ist es allerdings, wenn Sie den Kaffee mitnehmen, etwa einem Coffee to go. Dieser kann mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet werden.
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