Die Kaffeesteuer in Deutschland
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchersteuer in Deutschland. Diese wird einzig und allein vom Bundesstaat Deutschland selbst erhoben und unterliegt nicht dem EU-Recht.
- Grundlage dieser Steuer ist das Kaffeesteuergesetz. Hintergrund dieser Steuer ist die Finanzierung von Staatsausgaben.
- Die reine Kaffeebesteuerung wird dabei noch einmal unterschieden. So wird ein Kilo Röstkaffee mit 2,19 Euro und ein Kilo löslicher Kaffee mit 4,78 Euro besteuert.
- Des Weiteren werden zusätzlich Produkte, die Kaffee enthalten, wie Cappuccino und Schokolade besteuert.
Die Mehrwertsteuer und der Kaffeegenuss
- Bei dieser Berechnung wird die Mehrwertsteuer nicht etwa auf den Nettoeinkaufspreis des Kaffees geschlagen, sondern auf den Nettowarenwert inklusive bereits aufgeschlagener Kaffeesteuer. Das ergibt letztendlich den Endverbraucherpreis, den Sie zahlen.
- Folglich erfolgt eine Doppelbesteuerung, die auch im Bereich des Benzins und Diesels anzutreffen ist.
- Allerdings gibt es auch beim Kaffeekauf und Kaffeekonsum Unterschiede bezüglich der Mehrwertsteuer. Kaufen Sie Kaffee im Supermarkt, gilt der geminderte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
- Das ändert sich allerdings schlagartig, wenn Sie Ihren Kaffee im Coffeeshop, einer Bar oder einem Restaurant genießen. Dann zählt das Gesamtpaket als Dienstleistung, die mit 19 % zu Buche schlägt. Anzumerken ist hierbei, dass Sie den Kaffee wirklich dort verzehren.
- Anders ist es allerdings, wenn Sie den Kaffee mitnehmen, etwa einem Coffee to go. Dieser kann mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet werden.
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