Gekauft ist bei eBay gekauft
Im Laufe der Zeit ist von zahlreichen Gerichten festgestellt worden, dass eine gewonnene Auktion bei eBay als gültiger Kaufvertrag gilt.
Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer ergeben sich durch die beendete Auktion Rechte und Pflichten. Der Verkäufer hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Ware seitens des Käufers.
Der Käufer wiederum hat einen Rechtsanspruch auf Lieferung der mangelfreien, bzw. den Bildern und der Beschreibung entsprechenden Ware (§ 433 BGB).
Üblich ist, dass der Käufer zunächst den Kaufpreis bezahlt und der Verkäufer danach die Ware übergibt - oder zuschickt.
Weigert sich der Käufer die ersteigerte Ware zu bezahlen und erfüllt so den Kaufvertrag nicht, macht er sich schadenersatzpflichtig. Der Vertrag behält weiterhin seine Gültigkeit. Es macht daher auch keinen Sinn, als “Spaßbieter” auf eBay aktiv zu sein, da auch das “Spaßbieten” eine rechtliche Verpflichtung zum Kauf nach sich zieht.
Was kann ich tun, wenn der eBay Käufer nicht zahlt?
Falls Sie nach einem eBay-Verkauf bereits einige Tage auf die Zahlung warten, sollten Sie zunächst Kontakt mit dem Käufer aufnehmen.
Möglicherweise liegt eine Verzögerung der Buchung vor, die Sie durch eine Recherche bei PayPal oder Ihrer Bank schnell nachvollziehen können. Eventuell hat der Käufer die Zahlung auch schlicht vergessen und ist froh über eine nette Erinnerung Ihrerseits.
Sollte der Käufer weiterhin nicht zahlen oder sich gar nicht auf Ihre Versuche der Kontaktaufnahme melden, können Sie den nicht bezahlten Artikel bei eBay melden.
Der Käufer wird dann von eBay erneut zur Zahlung aufgefordert. Ist auch das nicht von Erfolg gekrönt, erhalten Sie 36 Tage nach Angebotsende Ihre Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben.
Möchten Sie den Artikel erneut bei eBay einstellen und ihn so an einen anderen Bieter verkaufen, sollten Sie dem ursprünglichen Käufer vorsichtshalber per E-Mail mitteilen, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und dieser somit nichtig wird.
Welche rechtlichen Schritte kann man bei Nichtbezahlung gehen?
Falls Sie unbedingt an dem Vertrag festhalten möchten, beispielsweise, weil Sie die Ware bereits versandt haben oder weil Sie in der Auktion einen sehr guten Preis für Ihre Ware erzielt haben, können Sie auch rechtliche Schritte gegen den Käufer einleiten und versuchen, den Kaufpreis oder mögliche Schadensersatzzahlungen im gerichtlichen Mahnverfahren einzuziehen.
- Kaufen Sie dazu einen offiziellen Mahnbescheid im Schreibwarenhandel.
- Halten Sie sich beim Ausfüllen exakt an die beigefügten Hinweise und füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
- Senden Sie den Bescheid anschließend an das Amtsgericht, das für die Adresse des Käufers zuständig ist.
- Sie können den Mahnbescheid nach einem Monat nach dem Abschluss des Kaufvertrags einreichen, ohne dass vorherige Mahnungen erforderlich sind.
- Sofern der Käufer auch nach dieser Aufforderung nicht zahlt, können Sie zwei Wochen nach der Zustellung einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
- Nach weiteren zwei Wochen können Sie eine Zwangsvollstreckung betreiben.
In komplizierten Fällen, gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung, kann es sich für Sie lohnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Überlegen Sie es sich aber gut, ob es der Aufwand wert ist, auf den Kaufvertrag zu bestehen oder ob es für Sie nicht angenehmer ist, Ihrerseits vom Vertrag zurückzutreten und den Artikel in einer neuen Auktion erneut zum Kauf anzubieten.
Bedenken Sie, dass der Differenzbetrag zum erzielten Kaufpreis einer erneuten Auktion nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
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