Faksimile ist lateinisch und bedeutet in freier Übersetzung "mache es ähnlich".
Faksimile erleichtert zwar die Arbeit, aber ...
- Eine Faksimile-Unterschrift ist die genaue Wiedergabe Ihrer persönlichen Unterschrift mithilfe eines Stempels. Statt persönlich zu unterschreiben, drücken Sie einfach nur Ihren Stempel unter ein Schriftstück. Der Leser hat den Eindruck, Sie hätten persönlich unterschrieben. Wenn Sie jedoch genau hinsehen, werden Sie den Unterschied zur persönlichen Unterschrift in aller Regel feststellen.
- Solche Stempel finden sich oft in Werbeschreiben, die bei einem flüchtigen Leser den Eindruck erwecken wollen, der Absender habe persönlich unterzeichnet. Aber auch Versicherer verwenden im Schriftverkehr gerne den Stempel.
- Im Rechtsverkehr sollten Sie vorsichtig sein. Sie riskieren, dass Ihre Stempelei als nicht wirksam beanstandet wird.
Das Gesetz sieht für Unterschriften oft Schriftform vor
- Das Gesetz sieht für bestimmte Aktivitäten die Schriftform vor (§ 126 BGB). Ist dies der Fall, muss die Urkunde oder das Schriftstück von dem Aussteller eigenhändig durch Unterschrift oder ersatzweise mittels notariell beglaubigten Handzeichens persönlich unterschrieben werden. Andernfalls entfaltet das Schriftstück keine Wirkung.
- Beispiele: Kündigung eines Vertrages, Unterzeichnung eines Vertrages, Sorgerechtserklärung für ein nichteheliches Kind, Erteilung einer Vollmacht, Unterschrift unter eine Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht. Das Gesetz kann auch die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift fordern (§ 129 BGB).
- Demgemäß muss ein Rechtsanwalt die Klageschrift persönlich unterzeichnen (§ 130 Nr. 6 ZPO). Nur so dokumentiert er, dass er die Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Ein Arzt, der seine Rezepte mit einem Faksimile-Stempel erstellt, riskiert den Missbrauch und handelt entgegen gesetzlicher Vorgaben. Außerdem wird die Apotheke das Rezept zurückweisen.
Elektronische Signatur ist wieder etwas anderes
- Verwechseln Sie Faksimile nicht mit der elektronischen Signatur. Diese kann in Teilbereichen Ihre persönliche Unterschrift ersetzen, da sie nach vorgegebenen Standards erstellt wird (§ 126a BGB). Demgemäß kann die vom Gesetz teils geforderte schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern das Gesetz diese nicht ausdrücklich verbietet.
- Als weitere Ausnahme gibt es im Gesetz die Textform (§ 126b BGB). Soweit das Gesetz diese vorschreibt, müssen Sie eine betreffende Erklärung in einer Urkunde oder einem Schriftstück abgeben und diese durch Nachbildung Ihrer Handschrift erkennbar machen.
- Um Missbrauch vorzubeugen, sollten Sie Ihren Stempel verschlossen aufbewahren. Sie könnten eine andere Person dazu verleiten, ihn missbräuchlich einzusetzen und beispielsweise in Ihrem Namen eine Bestellung aufzugeben oder einen Vertrag zu unterzeichnen. Dann spricht allein bereits der Rechtsschein dafür, dass Sie das Schreiben zu verantworten haben.
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