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Ist eine Belohnung steuerfrei?

Die Belohnung ist nur steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 256 Euro beträgt.
Die Belohnung ist nur steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 256 Euro beträgt.
Wer privat eine Belohnung, einen Finderlohn, Geld für Verbrechenshinweise oder vielleicht eine Zuwendung von seinem Arbeitgeber erhält, kann sich freuen. Oftmals ist die Überraschung groß, wenn sich herausstellt dass die Leistung nicht steuerfrei ist. Kennen Sie die Freibeträge, so wissen Sie sofort, ob die willkommene Einnahme in der Steuererklärung aufgelistet werden muss oder nicht.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Sie als Privatperson eine Belohnung oder einen Finderlohn bekommen haben oder als Arbeitnehmer Geschenke, Aufmerksamkeiten oder Gutscheine erhalten haben. Beides wird steuerlich unterschiedlich behandelt. Ob die Leistungen steuerfrei sind oder nicht, hängt von der Höhe des Betrages oder dem Sachwert ab. Erhalten Sie für ein „Tun oder Unterlassen“ ein Entgelt, so spricht man von einer Belohnung die, genau wie der Finderlohn auch, steuerfrei ist.

Belohnung und Finderlohn sind steuerfrei

  • Eine Belohnung können Sie für viele Dinge bekommen. Diese Zahlung, können Sie zum Beispiel als Dankeschön für einen Dienst erhalten. Haben Sie zum Beispiel Ihrer Nachbarin geholfen, die schweren Einkäufe, in den vierten Stock zu tragen und sie gibt Ihnen daraufhin zehn Euro, so wurden Sie belohnt. Sie können die Zuwendung auch beispielsweise wegen gelegentlichen Vermittlungen von Verträgen oder dem Verleih privater Gegenstände oder der Mitnahme von Personen bekommen. Wurden Sie für eine Unterlassungsleistung belohnt, so wäre dies beispielsweise möglich, weil Sie als Grundstückseigentümer auf bestimmte Rechte verzichtet haben.
  • Die Belohnung erhalten Sie für Leistungen, die Sie nicht wegen eines Arbeitsvertrages ausüben. Handeln Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages, so spricht man von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Es dürfen auch keine gewerblichen oder freiberuflichen Einkünfte sein. Für das Finanzamt handelt es sich aus diesem Grund um Einkünfte aus sonstigen Leistungen.
  • Die Einkünfte aus Leistungen sind nur bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Sie müssen unter 256 Euro im Jahr betragen (Stand: August 2014). Das ist gesetzlich in § 22 Satz 2 Nummer 3 Einkommenssteuergesetz normiert.
  • Haben die Zuwendungen, die Sie in einem Jahr erhalten haben, insgesamt die 256-Euro-Grenze überschritten, so sind die Beträge voll zu versteuern. Sie müssen die Beträge dann bei der Steuererklärung erwähnen. Füllen Sie hierzu die Anlage SO Seite 1 aus.
  • Ein Finderlohn steht Ihnen, im Gegensatz zur Belohnung, zu, wenn Sie etwas gefunden und es dem Eigentümer ausgehändigt haben. Dieses Entgelt können Sie sogar nach dem Gesetz verlangen. Beim Finderlohn handelt es sich um ein zufälliges Entgelt, auf das keine Steuer anfällt. Zufällig, weil Sie nicht beeinflussen oder planen können, ob Sie etwas finden oder nicht.
  • Können Sie Hinweise zur Verbrechensaufklärung geben, handelt es sich ebenfalls um eine Leistung, die Sie zufällig erbringen können. Gerade weil Sie darauf keinen Einfluss haben, wird keine Steuer erhoben.

Arbeitgebergeschenke und die fällige Steuer

  • Erhalten Sie als Arbeitnehmer Geschenke, Aufmerksamkeiten oder Gutscheine, so hängt es von dem Wert ab, ob die Zuwendungen steuerfrei sind oder nicht. Die Freibetragsgrenze ist niedriger als bei der Belohnung. Grundsätzlich sind Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen, die in einem Monat  44 Euro nicht übersteigen, steuerfrei (Stand: August 2014). Beträgt der Gesamtwert in einem Monat mehr als 44 Euro, so ist der volle Gesamtbetrag steuerpflichtig.
  • Gewährt Ihnen ein Unternehmen einen Mitarbeiterrabatt, können Sie besser profitieren. Sie können dann im Jahr den Freibetrag von 1.080 Euro geltend machen. Erst wenn der Gesamtrabatt eines Jahres die Grenze überragt, fallen die Steuern an.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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