Wieviel Einkommensteuer wird für Rentner fällig?
- Viele Rentner freuen sich auch über Rentenerhöhungen und haben aber gleichzeitig ein mulmiges Gefühl hinsichtlich der Besteuerung. Schnell ist man verunsichert, wenn es heißt, eine Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Es ist allerdings nur eines richtig, nämlich, dass nicht unbedingt jede Rente oder deren Erhöhung zu mehr Steuerlast führen muss.
- Ein Existenzminimum bleibt immer steuerfrei, auch bei den Renten. Wenn also ein Arbeitnehmer in die wohlverdiente Rente geht, dann wird hier für ihn der sogenannte Rentenfreibetrag ermittelt. Das ist ein Betrag, der zu Beginn der jeweiligen Rente festgeschrieben wird - und dann aber auch ein Leben lang gilt.
- Dies hat zur Folge, dass ein Rententeil immer steuerfrei bleibt. Wenn nun neue Beträge durch Erhöhungen dazu kommen, dann zählen diese voll zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen. Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, ist stets abhängig von der Höhe Ihrer persönlichen Rente und auch davon, ob Sie als Rentner auch weitere Einkünfte erzielen.
- Vielleicht müssen Sie ja auch überhaupt keine Einkommensteuer bezahlen. Dies ist jedenfalls immer der Fall, wenn Sie über das vom Staat garantierte steuerfreie jährliche Existenzminimum von 8.004 Euro nicht hinauskommen.
- Außerdem können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung eine ganze Reihe von sogenannten Aufwendungen abziehen. Dazu gehören Beiträge zur Krankenversicherung, ebenso die Kirchensteuer oder aber der Werbungskostenpauschbetrag.
- Beachten Sie, dass nur dann Einkommensteuer fällig wird, wenn Ihre Einnahmen als Rentner 8.004 Euro im Jahr übersteigen.
- Beispiel: Maria S. bekommt seit 2007 eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro. Der persönliche Rentenfreibetrag beträgt für sie 5.548 Euro pro Jahr. Jetzt erhält Maria S. eine Rentenerhöhung in Höhe von 0,99 Prozent - rund 10 Euro monatlich mehr, das sind 60 Euro für das Jahr 2012.
- Marias Rente beträgt von Januar bis Juni 2012 6.000 Euro. Ihre Rente beläuft sich von Juli bis Dezember 2012 auf 6.060 Euro. Sie bekommt also insgesamt für 2012 12.060 Euro.
- Davon kann sie sich ihren persönlichen Rentenfreibetrag von 5.548 Euro sowie einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro abziehen. Deshalb beträgt ihr steuerpflichtiges Renteneinkommen 6.410 Euro. Maria S. liegt mit diesem Betrag immer noch unter dem Existenzminimum von 8.004 und muss deshalb auch keine Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen.
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