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Ist Ehrenamt steuerlich absetzbar?

Entschädigungen für Ihr Ehrenamt sind begrenzt steuerfrei.
Entschädigungen für Ihr Ehrenamt sind begrenzt steuerfrei.
Jedes Ehrenamt erfordert neben Engagement, Enthusiasmus und viel Zeit häufig auch einen gewissen finanziellen Aufwand. Da stellt sich dann früher oder später die Frage, ob das Ehrenamt denn vielleicht steuerlich absetzbar wäre.

Ehrenamt - Bedeutung und Vorkommen

  • Das Wort Ehrenamt ist ein zusammengesetzter Begriff aus Ehre und Amt. Daraus kann man assoziieren, dass mit dem Wortgebilde zum Ausdruck gebracht werden soll, dass es eine Ehre ist, das betreffende Amt auszuüben oder ausüben zu dürfen, ohne dabei Gedanken an die eventuelle steuerliche Absetzbarkeit zu verschwenden. Wobei diese sehr nützlich sein kann.
  • Es gibt verschiedene Bereiche, in denen freiwillige Helfer zum Teil sehr aufopferungsvoll tätig sind.
  • Auch im öffentlichen Bereich können Posten ehrenamtlich vergeben oder besetzt sein. Bestes Beispiel sind die Bürgermeister vieler kleiner Gemeinden.
  • Während die meisten Ehrenämter hauptsächlich in der Freizeit erbracht werden, sind die freiwilligen Feuerwehrmänner das beste Beispiel für ein Ehrenamt, das teilweise auch während der Arbeit ausgeführt wird. In diesem Fall erfolgen eine Freistellung durch den Arbeitgeber und auch eine Verdienstausfallentschädigung. Allerdings kommt es nicht, wie oft fälschlich angenommen, zu einem Kündigungsschutz.
  • Der Versicherungsschutz zum Thema Ehrenamt wird übrigens je nach Bereich sehr unterschiedlich geregelt. Hier ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren. Alternativ kann man sich hier mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Die Versicherungsbeiträge sind dann in der Einkommensteuer unter den Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

Steuerliche Absetzbarkeit im Ehrenamt

Als ehrenamtlich Tätiger verzichtet man auf eine Bezahlung oder Vergütung, obwohl meist relativ viel Zeit und auch Geld bei der Ausübung solch engagierter Tätigkeiten notwendig sind.

  • Der so erbrachte Einsatz wird in den verschiedenen Bereichen teilweise honoriert. Dies kann sich in Versicherungsschutz, steuerlicher Absetzbarkeit oder auch finanzieller Entschädigung bemerkbar machen.
  • So gibt es in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung, mit der durch das Ehrenamt entstehende Kosten ausgeglichen werden sollen. Diese sind teilweise steuerfrei.
  • Im Steuerrecht existieren sehr genau festgelegte Regelungen bezüglich solcher Einnahmen. Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte "Übungsleiterpauschale" für gemeinnützige Vereine. Sie ist im Einkommensteuergesetz in § 3 Nummer 26a genau festgelegt. Aktuell beträgt sie 2400 Euro im Jahr. Dieser Betrag gilt übrigens auch für verschiedene andere nebenberufliche Tätigkeiten.
  • Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ehrenamt können nur begrenzt steuerlich angesetzt werden. Die Details sollten Sie unbedingt mit einem Steuerberater abklären, da nur er die aktuellen Daten und Möglichkeiten genau kennt.

Wie Sie sehen, kann man die Frage, ob ein Ehrenamt steuerlich absetzbar ist, nicht pauschal mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Sie ist immer von Fall zu Fall zu betrachten. Um Nachteile in Ihrem speziellen Fall zu vermeiden, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich am besten schon im Vorfeld Ratschläge vom Spezialisten einzuholen. (Alle Angaben: Stand 08/2013)

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