Was Sie benötigen
- Lärmschutzgesetz
Sonntagsruhe einhalten und wahren
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt, dass die darin aufgeführten Geräte, wie zum Beispiel Rasenmäher, Vertikutierer, Sägen usw. in Wohngebieten, Erholungsgebieten sowie Klinik-, Kur- und Pflegeeinrichtungen an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden dürfen. An Werktagen dürfen lärmende Geräte in der Zeit von 20:00 bis 7:00 nicht bedient werden.
- Um die Sonntagsruhe zu wahren, hat der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt. Demnach dürfen am Sonntag keine lärmerzeugenden Maschinen und Geräte eingesetzt werden.
- Sollte Ihre Sonntagsruhe dennoch gestört werden, ist das ärgerlich, denn Sie haben ein gesetzlich geregeltes Recht auf Ruhe und Erholung an Sonn- und Feiertagen. Zudem kann Lärmbelästigung die Psyche belasten und dadurch zu Erkrankungen führen.
- Treten Sie daher an den Verursacher heran, wenn es sich um eine vermeidbare Lärmbelästigung handelt. Sicherlich ist das nicht immer ganz einfach, denn niemand möchte das nachbarschaftliche Verhältnis trüben.
- Bleiben Sie vorallem ruhig und sachlich, denn eine friedliche Lösung ist in jedem Falle die Beste.
- Weisen Sie Ihren Nachbarn darauf hin, dass Sie Ihre Sonntagsruhe benötigen, um auszuspannen.
- Informieren Sie Ihn auch darüber, dass er an jedem beliebigen Werktag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15.00 bis 17:00 Uhr besonders lautstarke Arbeitsgeräte verwenden darf.
Der Lärmschutz ist gesetzlich geregelt
- Ihre Sonntagsruhe ist durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gesetzlich geregelt. Sie enthält 57 detailliert aufgelistete Geräte und Maschinen sowie die Tage und Zeiten, an denen sie benutzt werden dürfen.
- Tragen Gartengeräte ein EU-Umweltabzeichen dürfen sie, wie alle anderen Maschinen auch, an Werktagen, einschließlich Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 betrieben werden.
- Beachten Sie jedoch, dass die Schutzzeiten zur Sonntagsruhe, durch das Landes- und Ortsrecht in verschiedenen Regionen auch anders geregelt sein kann.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?