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Hundeschutzvertrag - worauf Sie beim Kauf eines Hundes achten sollten

Einen Hund nur mit Hundeschutzvertrag übernehmen.
Einen Hund nur mit Hundeschutzvertrag übernehmen. © Peter_Freitag / Pixelio
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten, müssen Sie fast überall einen Hundeschutzvertrag unterschreiben. Wozu dieser Vertrag dient und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Den Hundeschutzvertrag sollten Sie genau prüfen

  • Nicht nur beim Züchter, sondern vor allen Dingen bei Hunden aus dem Tierschutz oder Tierheim, müssen Sie bei Übernahme einen sogenannten Hundeschutzvertrag unterschreiben und in der Regel eine Schutzgebühr für den Hund entrichten.
  • Der Hundeschutzvertrag dient in erster Linie dem Schutz des Hundes für sein weiteres Leben. Somit soll sicher gestellt werden, dass Sie Ihren Hund artgerecht erziehen und unterbringen. Das ist nicht böse gemeint und soll Ihnen auch eine vorhandene Hundeerfahrung nicht absprechen. 
  • Neben Ihren kompletten Daten wie vollständiger Name, Adresse, Personalausweisnummer, Telefon werden auch die Daten des Hundes in den Vertrag eingetragen.
  • Achten Sie auch darauf, dass die komplette Anschrift des Züchters, Tierheimes oder der Tierschutzorganisation auf dem Vertrag erkennbar ist. Somit haben Sie immer einen Nachweis, woher das Tier stammt und dass Sie es rechtlich erworben haben.
  • Der Vertrag ist nur gültig, wenn beide Parteien - also Ex-Besitzer und Sie - original unterschrieben haben.

Mögliche Inhalte eines Tierübernahme-Vertrages

  • Grundsätzlich sollten in einem Hundeschutzvertrag nur Handlungsklauseln aus dem Tierschutzgesetz aufgeführt werden. Für jeden Hundehalter sollte es selbstverständlich sein, dass ein Hund immer regelmäßig frisches Wasser zur Verfügung hat und zwei mal am Tag gefüttert wird. Weiterhin muss für den Hund ein zugfreier Platz mit Tageslicht eingerichtet werden.
  • Sollte Ihr neu erworbener Hund krank werden, müssen Sie mit dem Hund zu einem Tierarzt gehen und ihn behandeln lassen. Sie dürfen kein Tier quälen oder unnötig leiden lassen.
  • Weiterhin verpflichten Sie sich in einem Hundeschutzvertrag, dass Sie sich regelmäßig mit Ihrem Hund beschäftigen, für seine Bewegung außerhalb der vier Wände sorgen sowie ausreichend soziale Kontakte zu Mensch und Artgenossen zulassen. 
  • Natürlich dürfen Sie Ihren Hund nicht für Tierversuche zur Verfügung stellen.
  • Außerdem dürfen Sie Ihren Hund nur mit tierschutzkonformen Erziehungshilfsmitteln erziehen. Dazu sind sämtliche Ferntrainingsgeräte wie Stromhalsband, Sprayhalsband, Stachelhalsband und ähnliche Mittel verboten. Ein Hund darf in Deutschland nicht an der Kette gehalten werden. Auch nicht für eine kurze Zeit.
  • Auch der Verbleib des Hundes wird in einem solchen Hundeschutzvertrag geregelt, falls Sie das Tier nicht mehr halten können. In der Regel müssen Sie den Hund dann an den ursprünglichen Besitzer kostenlos zurück geben. Sie dürfen den Hund weder selbst verkaufen noch in ein fremdes Tierheim abgeben. 
  • Die Höhe der Schutzgebühr wird auch vertraglich festgehalten. Diese Zahlung bedeutet keinesfalls ein Kaufpreis des Hundes, sondern mit dieser Gebühr werden die bisherigen Aufwendungen für den Hund abgegolten. Bei Rückgabe des Hundes bekommen Sie die Schutzgebühr nicht erstattet. 
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